Oberprex/Hof - Scharfe Kritik übt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Hof-Wunsiedel an der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum einstigen Neonazi-Treffpunkt in Oberprex . "Unfassbar" sei das Urteil, demzufolge die Beschlagnahmung des Hauses durch den Freistaat rechtswidrig gewesen sei, meint die Kreisvorsitzende Eva Petermann in einer Pressemitteilung. Und sie fragt: "Hat sich die beklagte bayerische Staatsregierung etwa vom eigenen Verfassungsschutz vorführen lassen?" Bei dieser Vermutung stützt sich Petermann auf Erkenntnisse des Münchner SPD-Landtagsabgeordneten und VVN-Mitglieds Florian Ritter, der nach dem Urteil ebenfalls mit einer eine Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen ist. Zwar hätten die Richter eingeräumt, dass eine Einziehung des Hauses im Rahmen eines Vereinsverbots "unter engen Voraussetzungen zulässig" sei, erklärt Petermann und fügt hinzu: Schließlich habe das "Gemeinwohl" der Gemeinde Regnitzlosau auf dem Spiel gestanden, wie es in Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, den "Enteignungsparagrafen", heiße. Doch den Ausschlag für das Urteil habe offenbar ausgerechnet eine Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes gegeben, meint Petermann unter Berufung auf Florian Ritter: Die Neonazikameradschaft, so wird der Verfassungsschutz zitiert, sei dermaßen konspirativ vorgegangen, dass der Hausherrin, der Mutter des Neonazis Tony Gentsch, eine Kenntnis von "der Nutzung durch das mittlerweile verbotene Freie Netz Süd (FNS)" nicht nachzuweisen sei.