Münchberg/Naila - Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich, schreibt Melanie Matthes von der Medienstelle des Krankenhauses. Gleiches gelte für Besuche zu rechtsberatenden oder seelsorgerischen Anlässen. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis sei jederzeit zulässig. Partner könnten bei der Geburt ihrer Kinder dabei sein, wenn sie keine Symptome aufweisen. Angemeldete Besucher dürfen die Kliniken nur betreten, wenn sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung seien. Patienten, die einen ambulanten Operationstermin oder einen Termin zur stationären Aufnahme haben, bittet die Krankenhausleitung, sich zum Corona-Abstrich zur geplanten Uhrzeit am Eingang der Notaufnahme zu melden. Das Hofer Klinikum hatte bereits Mitte der Woche ein Besuchsverbot erlassen. red