Maskenpflicht gilt nun auch im Unterricht an allen Schulen, also auch an Grundschulen, sowie an den Hochschulen.
Ab 22 Uhr ist generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen; ausgenommen ist die Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und nicht alkoholischen Getränken.
Alkoholverbot gilt ab 22 Uhr auf öffentlichen Plätzen. Tankstellen dürfen ebenfalls ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.
Weiter gilt die Maskenpflicht dort, "wo Menschen dichter über einen längeren Zeitraum zusammen sind", wie es in der Verordnung des Freistaats heißt, beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, an Arbeitsstätten, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann, für Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und bei Tagungen.
Trotz Warnstufe Rot bleibt es vorerst im Theater bei der maximal erlaubten Zuschauerzahl von 200. Erst bei "Dunkelrot" würde die Zahl auf 50 begrenzt.
Von Montag an werden dann die neuen Regelungen des "Lockdown light" in Kraft treten.
Wie die Pressestelle des Landratsamtes mitteilte, sind in verschiedenen Bildungseinrichtungen in der Stadt Hof Corona-Fälle aufgetreten. Dabei handelt es sich um zwei Schüler der Klassenstufe 12 der FOS/BOS, ein Kind der Krippengruppe im Therapeutisch-Pädagogischen Zentrum (TPZ) der Lebenshilfe, einen Schüler der 11. Klasse der Wirtschaftsschule sowie einen Schüler des Hochfränkischen Bildungszentrums für Gesundheit und Pflege. Derzeit werden sämtliche Kontaktpersonen ermittelt; enge Kontaktpersonen müssen unter Quarantäne.
In der Hofer Altstadt darf man nun doch - trotz Maskenpflicht - Speisen wie die "Wärscht" vom Wärschtlamo verzehren. Dies hat OB Eva Döhla im Stadtrat klargestellt. Viel Wirbel hatte es in den vergangenen Tagen um die Anordnung der Stadt gegeben: Demnach war es in weiten Teilen der Innenstadt verboten, zu essen und zu trinken. Denn die Maskenpflicht gelte auch dann, wenn man in der Fußgängerzone Würstchen oder einen anderen Snack verzehren möchte. Döhla erklärte nun in der Stadtratssitzung am späten Dienstagabend: Essen und Trinken sind erlaubt, dafür darf man auch kurz die Maske abnehmen - sofern man die vorgeschriebenen Abstände einhält. Dies habe eine Anfrage bei der Regierung ergeben. "Jeder darf seine Wärscht allein für sich genießen", sagte die OB. Dies gilt auch unter der neuen Warnstufe Rot. Rauchen in der Masken-Zone bleibt jedoch verboten.
Stadtrat Matthias Lentzen (CSU) kritisierte in diesem Zusammenhang die Informationspolitik der Stadt. Diese habe vorher nicht mit Imbissbetreibern und Wärschtlamännern gesprochen. "Ihnen wird ja fast schon die Geschäftsgrundlage entzogen." Döhla sagte zu, dass dies bei einer möglichen nächsten Corona-Stufe anders gehandhabt werde: "Dann weiß man ja, wie man informieren muss."
Klaus Baumann, der den zuständigen Unternehmensbereich Bürgerdienste, Recht, Sicherheit, Ordnung leitet, bat um Verständnis: Für seine Mitarbeiter bedeute das Thema Corona eine Dauerbelastung. "Wir stoßen an personelle Grenzen."
Jan Fischer/Hannes Keltsch