Hof Der Wärschtlamo ist bonbefreit

Die Hofer Wärschtlamänner sind von der Bonpflicht befreit. Dennoch ärgern sie sich, wie etwa auch Cetin Samat, über die neue Verordnung. Foto: Söll Quelle: Unbekannt

Den Hofer Wärschtlamännern kann die neue Bonpflicht egal sein. Sie besitzen keine elektronischen Kassensysteme und entgehen somit der sogenannten Belegausgabeverpflichtung.

 
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