Wenn Straßen kaputt sind, kann es teuer werden. Die Straßenausbaubeitragssatzung bleibt den Bürgern und Kommunen erhalten. Die im Innenausschuss des Landtages vorgesehenen Änderungen lassen aber einen jährlichen Beitrag statt einer Einmalzahlung bei Sanierungen und Ausbau zu. (Quelle: Unbekannt)
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Die Straßenausbau- beitragssatzung bleibt bestehen, wenn auch in geänderter Form. Ihre Gegner sind enttäuscht - und erwägen Klage oder Bürgerbegehren.