Hof Freiheitshalle: Glasfassade muss instandgesetzt werden

Sicherheits-Check der Hofer Freiheitshalle: Die Prüfung hat ergeben, dass die Glasfassade instandgesetzt werden muss.

 
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Hof - Zwischen 27. und 31. Juli wurde die Glasfassade der Hofer Freiheitshalle einer Bauwerksprüfung unterzogen. Jetzt liegt laut einer Pressemitteilung der Stadt Hof der Untersuchungsbericht der LGA Bautechnik GmbH vor. Dem Gutachten zufolge müssen Teile der Glasfassade kurzfristig instandgesetzt werden. Die genaue Höhe des Schadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Sicherheit der Besucher der Freiheitshalle ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

„Der Sicherheitsanspruch an Bauwerke in Deutschland ist extrem hoch“, sagt Dr. Stephan Gleim, Unternehmensbereichsleiter Planen, Bauen, Umwelt bei der Stadt Hof. Deshalb folgte die Stadt Hof einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und ließ turnusgemäß die Fassade der Freiheitshalle auf die ordnungsgemäße Standfestigkeit, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit untersuchen. „Wir haben eine sehr komplexe Fassadenkonstruktion und waren auf mögliche Qualitätsmängel eingestellt. Mit der Sperrung der Zufahrtsstraße geht es uns jetzt darum, jegliche Gefahren auszuschließen“, erläutert Gleim. Die Sicherheit der Besucher des Hofer Autokinos oder von Veranstaltungen in der Halle ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Toleranzwerte überschritten

Die Schäden, die jetzt festgestellt wurden, betreffen die Beschaffenheit der Verbundglas-Elemente der Fassade, die aus rund 2500 Quadratmetern Glasfläche besteht. An allen untersuchten Glasflächen – der Fassade am Volksfestplatz, der Nord-Ost-Fassade, der Fassade Richtung Kulmbacher Straße und der Fassade Richtung Ernst-Reuter-Straße – stellte der Gutachter fest, dass hinsichtlich Bauteilzustand, Baustoffqualität und Bauteilabmessungen Toleranzwerte überschritten sind.

Konkret bedeutet dies:

  • Bestimmte Glaselemente verfügen nicht über die erforderlichen Glaseinstände. Grundsätzlich wird jede einzelne Glasscheibe von Abdeckprofilen sowie von verschraubten Klemmprofilen gehalten. Jede Glasscheibe muss an ihren Rändern dabei zwischen zehn bis 15 mm unter dem Profil und damit absturzgesichert befestigt sein, um Glasbruch zu vermeiden. „Zahlreiche Glaselemente verfügen nicht oder nicht mehr über die erforderlichen Glaseinstände“, heißt es im Gutachten.
  • Manche Glaselemente selbst sind nicht maßgenau und passen nicht in die Fassadengeometrie. Das bedeutet, dass sie bereits nach einem falschen Aufmaß hergestellt wurden. „Es handelt sich um Maßabweichungen sowohl bei der Montage der Unterkonstruktion, bei der Herstellung der Glaselemente sowie um Fehler beim Einbau“, sagt Gleim.
  • In Randbereichen der Glaselemente wurden vereinzelt Rissbildungen oder Brüche festgestellt. Durch die Einwirkung von Temperatur und Wetter könnten sich die Risse oder Brüche erweitern.
  • Dichtungsprofile aus Gummi sind verschoben oder fehlen. Zwischen Profilen und Glasscheiben sind generell Gummidichtungen verbaut. Diese verhindern im Normalfall den direkten Kontakt von Glasscheibe und Aluminiumprofil. Fehlen Gummidichtungen, kann es zu einer ungleichmäßigen Kraftübertragung kommen, die zu Glasbruch führen kann. Stellenweise sind die Abdeckleisten unvollständig verschraubt, das heißt, es fehlen einzelne Verschraubungen. Zwischen Glas und Dichtungsprofil wurden außerdem vereinzelt Luftspalte festgestellt. Daraus resultiert ein ungleichmäßiger Anpressdruck der Abdeckleisten, wodurch einzelne Scheiben einerseits nicht mehr sicher aufliegen, andererseits sich Glasscheiben konkav verformt haben.

Empfehlung des Gutachters

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse rät der LGA-Gutachter, betroffene Glaselemente kurzfristig instandzusetzen, also auszubauen und zu erneuern, da Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Glasfassade nicht in ausreichendem Maß gegeben sind. Betroffen sind zirka 15 Prozent nicht genügend gesicherte Glaselemente an der Fassade Volksfestseite, zirka elf Prozent Glaselemente an der Nord-Ost-Seite, zirka 33 Prozent an der Fassadenseite Kulmbacher Straße und zirka 46 Prozent der Scheiben an der Fassade Richtung Ernst-Reuter-Straße.

Bestimmte Mängel, etwa Fehlstellen, wurden bereits bei einer Begehung durch die Stadt Hof sowie in einem von ihr beauftragten Sachverständigengutachten im Jahr 2012 festgestellt und dokumentiert, im Jahr darauf wurden gerissene Glasscheiben genannt. Rechtliche Schritte wurden eingeleitet.

Schon während des Untersuchungszeitraumes hat die Stadt Hof vorsorglich das Areal unter der Fassade für den Verkehr gesperrt. Bis zur vollständigen Instandsetzung wird die Sperrung mit Hilfe eines Bauzaunes aufrechterhalten. „Derzeit erstellen wir ein fundiertes und wirtschaftlich vertretbares Sanierungskonzept“, beschreibt Stephan Gleim die weitere Vorgehensweise. „Die genaue Höhe des Schadens kann noch nicht beziffert werden.“

Über die Sanierung der Freiheitshalle:

Die Ausschreibung zur Neugestaltung der Fassade der Freiheitshalle fand 2010 statt, die Bauarbeiten begannen im Jahr 2011. Inklusive Nachtragsbeauftragung entstanden Kosten in Höhe von zirka zwei Millionen Euro. Das erste große Konzert, das unter dem neuen Dach stattfand, war das Helene-Fischer-Konzert im September 2012.

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