Hof Freiheitsstrafe für Hofer Stadträtin

Nicht mit rechten Dingen ging es auf dem Konto der Hofer Grünen zu. Die Vorsitzende musste sich nun einem Urteil beugen. Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ Quelle: Unbekannt

Die ehemalige Grünen-Vorsitzende Christine Schoerner bleibt nach Untreue und Urkundenfälschung auf freiem Fuß. Politische Konsequenzen zieht sie bislang nicht.

 
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Hof - Christine Schoerner, parteifreie Stadträtin in Hof, ist vorbestraft. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Hof erging gegen die ehemalige Vorsitzende der oberfränkischen Grünen ein Strafbefehl wegen Untreue und Urkundenfälschung. Sie erhielt Ende Dezember eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre. Im Juli vergangenen Jahres war ans Licht gekommen, dass die Sprecherin der Hofer Grünen parteieigenes Geld an sich gebracht hatte. Ein Schaden war der Partei dabei nicht entstanden, weil Schoerner das Geld auf die Konten zurücktransferierte. Das Motiv für 24 juristisch relevante Fälle bleibt im Dunkeln.

Strafbefehl

Eine Freiheitsstrafe per Strafbefehl auszusprechen ist nicht die Norm, aber juristisch möglich. Auf Strafbefehle greift man zurück, um einen Fall direkt und ohne Hauptverfahren abzuschließen. Bei Freiheitsstrafen ist das nach Angaben der Hofer Staatsanwaltschaft möglich, wenn die Strafe unter einem Jahr liegt und der oder die Angeklagte einen Anwalt hinzuziehen konnte.

Mit dieser richterlichen Entscheidung nimmt eine Affäre ein vorläufiges Ende, die die Grünen der Region kurz vor der Bundestagswahl in ein schlechtes Licht gerückt hatte. Über einen längeren Zeitraum blieb unentdeckt, dass die eigene Vorsitzende Geld in fünfstelliger Höhe über verschlungene Wege transferierte. Auch Kontoauszüge hatte die 50-Jährige gefälscht, um ihre Aktionen zu verbergen. Aufgeflogen war sie, als eine neue Kassiererin auf ominöse Zahlungen stieß, die sie sich nicht erklären konnte. Nach einer internen Prüfung erstattete der Landesverband der bayerischen Grünen Anzeige.

Als diese Affäre öffentlich wurde, kam die politische Karriere der Betriebswirtin ins Wanken. Bei den Grünen legte sie alle Ämter nieder und trat nach heftiger Kritik nach neun Jahren aus der Partei aus. Die damalige Bundestagsabgeordnete der Öko-Partei, Elisabeth Scharfenberg, hatte diesen Schritt in der Öffentlichkeit gefordert.

Dies alles hatte keinen Einfluss auf ihr Stadtratsmandat in Hof. Schoerner begründete den Verbleib in dem Gremium damit, dass ihre Vergehen nichts mit ihrem politischen Wirken zu tun hätten. Zunächst gab es eine Diskussion darüber, ob die dann parteifreie Schoerner sich aus allen Ausschüssen verabschieden soll, die mit Finanzen zu tun haben. Nichtsdestotrotz ist sie nach wie vor ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat der HEW, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses. Daran teilnehmen kann sie mit der Ausschussgemeinschaft, zu der auch Hans-Jürgen Dietel (Franken), Thomas Etzel (Linke), Heike Fuchs (Freie Wähler) und der Grüne Dr. Klaus Schrader gehören. Fuchs macht nun deutlich, dass es zwar diese Diskussion gegeben habe, aber keine verbindliche Vereinbarung. Man habe zu einer "internen Lösung, mit der alle Parteien leben können" gefunden.

Sehr wohl will sich aber Schrader daran erinnern, dass seine damalige Parteikollegin Schoerner eingewilligt habe, bestimmte Ausschüsse nicht mehr zu besuchen. "Das hat sie aber nach vier Wochen gecancelt", sagt Schrader. Politisch habe er keine Probleme mit ihr. "Es wäre mit ihr eine tolle Zusammenarbeit - wenn diese Sache nicht wäre", klagt er.

Christine Schoerner wollte sich gestern zu ihrer politischen Zukunft nicht äußern und bat um Bedenkzeit; sie werde sich in wenigen Tagen in unserer Zeitung äußern.

Und Zeit hat sie. Ihre Vorstrafe hat keine zwingenden Konsequenzen auf ihr Amt. Rainer Krauß, Pressesprecher der Stadt Hof sagt dazu: "Das Wahlrecht ist in Deutschland zu Recht ein sehr hohes und geschütztes Gut. Das aktive wie auch das passive Wahlrecht kann nur durch die Justiz, also durch Gerichtsentscheidungen eingeschränkt werden - und dies auch nur unter ganz bestimmten und sehr schwerwiegenden Voraussetzungen." Somit kann Schoerner im Stadtrat und in den Ausschüssen bleiben, solange ihr Mandat läuft - bis 2020. Prominentes Beispiel für die Gesetzeslage: Der damalige CSU-Politiker Otto Wiesheu wurde 1993 Staatssekretär, fünf Jahre nach einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, später stieg er zum Staatsminister auf.

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