Dies alles hatte keinen Einfluss auf ihr Stadtratsmandat in Hof. Schoerner begründete den Verbleib in dem Gremium damit, dass ihre Vergehen nichts mit ihrem politischen Wirken zu tun hätten. Zunächst gab es eine Diskussion darüber, ob die dann parteifreie Schoerner sich aus allen Ausschüssen verabschieden soll, die mit Finanzen zu tun haben. Nichtsdestotrotz ist sie nach wie vor ordentliches Mitglied im Aufsichtsrat der HEW, des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses. Daran teilnehmen kann sie mit der Ausschussgemeinschaft, zu der auch Hans-Jürgen Dietel (Franken), Thomas Etzel (Linke), Heike Fuchs (Freie Wähler) und der Grüne Dr. Klaus Schrader gehören. Fuchs macht nun deutlich, dass es zwar diese Diskussion gegeben habe, aber keine verbindliche Vereinbarung. Man habe zu einer "internen Lösung, mit der alle Parteien leben können" gefunden.
Sehr wohl will sich aber Schrader daran erinnern, dass seine damalige Parteikollegin Schoerner eingewilligt habe, bestimmte Ausschüsse nicht mehr zu besuchen. "Das hat sie aber nach vier Wochen gecancelt", sagt Schrader. Politisch habe er keine Probleme mit ihr. "Es wäre mit ihr eine tolle Zusammenarbeit - wenn diese Sache nicht wäre", klagt er.
Christine Schoerner wollte sich gestern zu ihrer politischen Zukunft nicht äußern und bat um Bedenkzeit; sie werde sich in wenigen Tagen in unserer Zeitung äußern.
Und Zeit hat sie. Ihre Vorstrafe hat keine zwingenden Konsequenzen auf ihr Amt. Rainer Krauß, Pressesprecher der Stadt Hof sagt dazu: "Das Wahlrecht ist in Deutschland zu Recht ein sehr hohes und geschütztes Gut. Das aktive wie auch das passive Wahlrecht kann nur durch die Justiz, also durch Gerichtsentscheidungen eingeschränkt werden - und dies auch nur unter ganz bestimmten und sehr schwerwiegenden Voraussetzungen." Somit kann Schoerner im Stadtrat und in den Ausschüssen bleiben, solange ihr Mandat läuft - bis 2020. Prominentes Beispiel für die Gesetzeslage: Der damalige CSU-Politiker Otto Wiesheu wurde 1993 Staatssekretär, fünf Jahre nach einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, später stieg er zum Staatsminister auf.