Damit scheint Bayreuth außen vor zu sein, die Ausländerbehörde stellt sich als reines Ausführungsorgan dar. Allein das Bamf trage die Verantwortung. Aber das Bundesamt ist offenbar fehlbar. Vertreter von Flüchtlingen, die abgeschoben werden sollen, haben bei einer Klage relativ gute Karten. Von Januar bis September bekamen die Migranten nach Informationen des Bundesinnenministeriums in einem Drittel der Fälle recht, und das Bamf musste zurückziehen. Das Haus musste sich zuletzt immer wieder Vorwürfe gefallen lassen, es arbeite nicht sauber.
Johannes Frisch und andere, die mit dem Fall Amini zu tun haben, wundern sich auch, weil die Abschiebung einer Iranerin nicht die Regel sei. Selbst das Bamf sieht das so. Eine "gute Bleibeperspektive" bescheinigt das Bundesamt Flüchtlingen aus Eritrea, dem Irak, Somalia, Syrien und eben dem Iran. In diese Kategorie fallen Nationalitäten, bei denen in mehr als 50 Prozent der Fälle das Bundesamt keine Abschiebung anordnet.
Diese statistische Einordnung hilft Zohreh Amini wenig. Sie sitzt seit zwei Wochen in Eichstätt in Abschiebehaft. Außerhalb dieser Mauern setzt man sich für sie ein. Es läuft eine Eilpetition im Landtag, und die Lebenshilfe hat inzwischen mehrere Politiker über den Fall informiert, die als Fürsprecher wirken sollen. Aber die 49-jährige Iranerin kann sich auch selbst helfen: Am Montagvormittag hat sie Gelegenheit gehabt, um ihren Verbleib in Deutschland kämpfen. Rechtsanwalt Hermann Gimpl aus Nürnberg hatte einen Folgeantrag in dem Asylverfahren gestellt. Dies hat zur Konsequenz, dass neue Erkenntnisse, die für einen Verbleib sprechen, geprüft werden sollen. Vertreter des Bundesamtes haben sich nun die Argumente von Zohreh Amini angehört. Eines lautet, dass sie im Zentralrat der Ex-Muslime aktiv ist - brisant für eine Iranerin. Dieses Argument greift auch der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich auf. Nach Auskunft der Lebenshilfe hat sich der jetzige Bundestagsvizepräsident an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann gewandt, der sich für die Aussetzung des Verfahrens einsetzen soll. Das Argument Friedrichs: Wer sich vom Islam abgewendet hat, lebt im Iran gefährlich.
"Falls das Amt sagt, dass die neue Sachlage tatsächlich zu prüfen ist, heißt das Abschiebestopp und Entlassung aus der Haft", sagt Gimpl, der eine Entscheidung bald erwartet. Diese Prüfung, sagt er auch, kann aber auch durchaus so ausgehen, dass die Abschiebung letzten Endes bestätigt wird.
Und der Nürnberger Anwalt hat noch mehr unternommen, scheitert aber bisher an der nächsten Behörde. Gimpl hat unmittelbar nach der Verhaftung seiner Mandantin am 19. Februar Haftbeschwerde eingelegt, über die die Beschwerdekammer des Landgerichts Hof zu befinden hat. "Bis heute habe ich nichts vom Gericht gehört. Das ist eine Katastrophe", wettert Gimpl, der sogar von einer "Vorenthaltung des Rechtsstaats" spricht. Und das Landgericht hat die Haftbeschwerde noch gar nicht zu Gesicht bekommen, und die Zeit dränge. Der Frankenpost teilt das Gericht mit, die Akte liege noch beim Amtsgericht. Und dort warte man noch auf eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Gimpl. Der hält das für "absurd" und "unglaublich". Aus Hof habe er nichts mehr gehört. Hermann Gimpl: "An wen sollte ich mich denn auch wenden? Ich habe noch kein Aktenzeichen - nichts. So etwas habe ich noch nie erlebt!"
Was der Rechtsanwalt auch abspricht, ist die Rolle, die der Iran noch spielen könnte. Denn nachdem sich Zohreh Amini bei der Verhaftung selbst verletzt hat, müsste sie bei der Abschiebung zu ihrem eigenen Schutz bewacht werden. Gimpl: "Bei der diplomatischen Lage zwischen Deutschland und dem Iran glaube ich nicht, dass deutsche Bundespolizisten eine Einreisegenehmigung erhalten."