Dabei ging es eigentlich nur um eine vermeintlich harmlose Nutzungsänderung für das Anwesen Wilhelmstraße 36. Genauer gesagt um die Umwidmung eines Lagerraums zur Hobbywerkstatt. Warum dafür überhaupt ein förmlicher Bauantrag nötig sei, wollten gleich mehrere Räte wissen. Gleim erläuterte es mit der Geduld eines Sachkunde-Lehrers. Das Baugesetzbuch mache eben einen Unterschied zwischen einem in aller Regel menschenleeren Lagerraum und einer Räumlichkeit, in der sich Menschen aufhalten könnten - wie einer Werkstatt. "Werkzeug wird dort nicht nur gelagert, sondern auch durch eine Person genutzt, die damit herumbastelt." Schließlich würden sich die Stadträte ja sicher auch an alle gesetzlichen Vorschriften halten, wenn sie zu Hause im Keller handwerklich tätig würden, fügte Gleim hinzu. Das überzeugte den Bauausschuss offenbar endgültig, er votierte einstimmig für die Nutzungsänderung.