Hof/Wallenfels/Coburg – Die Staatsanwaltschaft Coburg befasst sich derzeit mit einem tragischen Fall: Am 9. Februar 2016 ist eine 17-Jährige aus Wallenfels an einer sogenannten Aortendissektion gestorben. Das ist ein Aneurysma in der Hauptschlagader. Aus Sicht des Coburger Rechtsanwalts Martin Jensch, der die Familie vor Gericht vertritt, hätte das nicht passieren müssen. Er macht erhebliche Behandlungsfehler der Ärzte für den Tod des Mädchens verantwortlich. Auf Wunsch seiner Mandanten äußert er sich nun in einer Presseerklärung zu dem Fall.

„Am 6. Februar 2016 trat bei der später Verstorbenen im Brustbereich ein plötzlich stechender Schmerz auf, der in den Halsbereich ausstrahlte und anhielt“, heißt es dort. Die 17-Jährige habe daraufhin die Notaufnahme der Kronacher Helios Frankenwaldklinik aufgesucht. Dort sei sie allerdings ohne konkreten Befund entlassen worden. Aufgrund der starken Schmerzen, zunehmender Übelkeit und Erbrechen hätten die Eltern auf eine weitere Abklärung bestanden – diese sei jedoch nicht erfolgt. „Vielmehr wurde die Verdachtsdiagnose einer Halsentzündung gestellt“, heißt es weiter.

Da die Schmerzen über Nacht schlimmer geworden seien, habe die Familie am nächsten Tag erneut die Notaufnahme aufgesucht. Dort sei zunächst der Hinweis erfolgt, dass man ja bereits am Tag zuvor nichts gefunden habe und somit wohl auch nichts vorläge. Weil das Mädchen noch keine 18 Jahre alt war, habe man ihr außerdem nahegelegt, sich an eine Kinderklinik zu wenden.

„Nachdem die Schmerzen weiter zunahmen, erfolgte am gleichen Tag gegen zwölf Uhr die Vorstellung in der Notaufnahme der Kinderklinik der Sana Klinik Hof“, berichtet Martin Jensch. Auch dort sei keine klare Diagnose gestellt worden. Das gleiche sei am darauffolgenden Tag bei der Vertretung des Hausarztes der Familie im Landkreis Kronach der Fall gewesen.

Am 9. Februar 2016 habe man die 17-Jährige schließlich leblos im Bett in ihrem Zimmer aufgefunden. Auch der sofort herbeigerufene Notarzt habe sie nicht mehr reanimieren können. „Die Tochter meiner Mandanten verstarb aufgrund eines akuten Pumpversagens des Herzens infolge einer sogenannten Herzbeuteltamponade nach Einreißen der großen Körperhauptschlagader im Zusammenhang mit einer Gefäßwandschwäche“, schreibt Martin Jensch in seiner Presseerklärung. Und weiter: „Ausweislich der durch die Staatsanwaltschaft Coburg eingeholten Gutachten hätte bereits bei der ersten Vorstellung in der Notaufnahme des Klinikums Kronach eine Abklärung dahingehend stattfinden müssen, ob eine solche Aortendissektion vorliegt.“ Auch die anderen Ärzte hätten demnach entsprechende Untersuchungen durchführen müssen. Ferner stehe in dem Gutachten, dass der Tod des Mädchen vermeidbar gewesen sei, wenn die Symptome sorgfältig abgeklärt worden wären.

Stephan Zeidler, Pressesprecher der Kronacher Helios Frankenwaldklinik, nimmt zu dem Sachverhalt wie folgt Stellung: „Wir bedauern den Tod des Mädchens zutiefst. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir uns aufgrund der laufenden zivilrechtlichen Verhandlung nicht näher äußern können.“

Anja Kley, Pressesprecherin des Hofer Sana Klinikums, erklärt: „Im Namen der Klinikleitung möchten wir hiermit erneut unser tiefstes Mitgefühl und Beileid gegenüber den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen ausdrücken.“ Ferner räumt sie ein, dass es in dieser Angelegenheit auch Ermittlungen gegen Mitarbeiter ihres Hauses gegeben habe. Diese seien jedoch ohne Schuldfeststellung eingestellt worden. Über die noch laufenden Ermittlungen habe sie keine Kenntnis. Mehr könne sie zu der Sache aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht auch nicht sagen.

Christian Pfab, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Coburg, bestätigt auf Nachfrage, dass ein Verfahren bezüglich der verstorbenen 17-Jährigen derzeit anhängig sei. „Wir ermitteln wegen fahrlässiger Tötung und es gibt vier Beschuldigte. Ursprünglich waren es fünf“, informiert er. Er geht davon aus, dass der Fall bald verhandelt wird – voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen.