Oberkotzau König hocherfreut über Ortsumgehung Oberkotzau

Für die Oberkotzauer Ortsumgehung herrscht Baurecht, doch noch immer machen Anwohner der Ortsdurchfahrt (Foto) mit Transparenten auf ihr Anliegen aufmerksam: Sie fordern den Bau der Umgehung. Foto: Uwe von Dorn

"Die Ortsumgehung von Fattigau/Oberkotzau wird gebaut!" Mit dieser Ankündigung klinkt sich der Hofer Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Alexander König, in die Diskussion über das umstrittene Bauvorhaben ein.

 
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Oberkotzau - Seit vielen Jahren unterstütze er den "mehrheitlichen Wunsch der Oberkotzauer, den Ortskern mithilfe einer Umgehung vom Durchgangsverkehr zu entlasten". Von Kurt Schnabel, Baudirektor des Staatlichen Bauamts Bayreuth, habe er erfahren, dass nach der langen Planungsunterbrechung aufgrund des fünfjährigen Gerichtsverfahrens jetzt Baurecht besteht. Der erste Bauabschnitt beginne 2024, sofern der Grunderwerb erfolgreich verläuft.

Was die Finanzierung betrifft, werde die Oberkotzauer Umgehung das nächste Großvorhaben in Franken nach der Nordumgehung von Coburg sein, das aus dem gesonderten Bedarf finanziert werden wird.

Seit Jahresbeginn sei das Bauamt mit den Vorbereitungen für die Vergabe der Ingenieurdienstleistungen befasst. Die Planung der rund sechs Kilometer langen Neubautrasse und der dazugehörigen Ingenieurbauwerke überschreite den Vergabeschwellenwert für freiberufliche Leistungen. Deswegen müssten diese Planungsleistungen in einem sogenannten VgV-Verfahren vergeben werden. Das Verfahren werde demnächst im Staatsanzeiger veröffentlicht. Mit Abschluss des Verfahrens sind die wesentlichen Planungsleistungen vergeben, damit die Ausführungsplanung und Bauvorbereitung ab 2021 auch in technischer Sicht fortgeführt werden kann.

In der Zwischenzeit würden weitere Gutachten und Ingenieurleistungen (Bodengutachten, Altlastenanalytik, Archäologie, Hydrologie et cetera) beauftragt. Der Grunderwerb ist bereits angelaufen. Es werden zunächst Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen erworben. In der Folge sollen alle weiteren betroffenen Grundstückseigentümer kontaktiert werden. red

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