Die Anklage war davon ausgegangen, dass Thomas König nicht nur genau im Bilde gewesen sei. Die von ihm geleitete Autowelt König habe exakt vorgegeben, zu welchen Konditionen die Autos nach Frankreich verkauft werden. Der Verkauf an die Exportfirmen habe im Grunde nur auf dem Papier stattgefunden, diese Händler hätten faktisch gar keine Verfügungsgewalt über die Autos gehabt, die sie weiterreichten. Dafür aber hätten sich in bisherigen zwölf Verhandlungstagen keine ausreichenden Hinweise gefunden, resümierte Vorsitzender Richter Übelmesser den bisherigen Prozessverlauf. Nach dem derzeitigen Stand sei es nicht widerlegt, dass es sich wirklich um Reihengeschäfte handelte, bei dem jeder der beteiligten Partner Verfügungsgewalt über die Autos hatte.
Dann aber wäre jeder der Geschäftspartner selbst für die korrekte Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Der Schwarze Peter rutscht somit in der Lieferkette nach Frankreich einfach eine Station weiter. Zum Beispiel zu Sven H., der ebenfalls in Hof auf der Anklagebank sitzt. Der 43-jährige Inhaber einer Exportfirma im Landkreis Kulmbach kaufte über Jahre bei der Autowelt König Autos an. Die Vorsteuer der Eingangsrechnung ließ er sich vom Finanzamt erstatten, rund 2,5 Millionen Euro. Dann wurden die Autos netto nach Frankreich weitergereicht. Nach Ansicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass sich Sven H. die Vorsteuer unrechtmäßig erstatten ließ. Konkret nachweisbar wäre dies aber nur mit einer weiteren, sehr umfangreichen Beweisaufnahme.
Das Gericht schlägt daher vor, den Inhalt des Verfahrens auf Vorgänge in den Jahren 2007 und 2008 zu beschränken. Denkbar wäre es, dass Sven H. eine Strafe in bewährungsfähiger Höhe erhält, vor allem dann, wenn er dies mit einem umfassenden und zutreffenden Geständnis unterstützt.
Das gleiche Angebot gilt für den 40-jährigen Rainer K., der für die Autowelt zunächst fest angestellt und später frei als Autoverkäufer tätig war. Er ist wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt.
Ein weiterer Komplex war allein Thomas König zur Last gelegt worden: Bei der Abrechnung der sogenannten Abwrackprämie war die Umsatzsteuer falsch behandelt worden. Dies führte zu einer Steuerverkürzung von rund 350 000 Euro. Diesen Fehler hatte König schon vor langer Zeit eingeräumt, die Steuer nachgezahlt. Er argumentierte aber, dass er einem falschen Rat seiner Steuerberater gefolgt sei. Dieser Eindruck verstärkte sich bei der Vernehmung der Steuerberater als Zeugen im jetzigen Prozess. Das Gericht ließ gestern durchscheinen, dass es König nicht schlechter als seine Steuerberater stellen möchte. Ihr Verfahren war schon vor Jahren ohne eine Hauptverhandlung gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
Die Angeklagten und ihre Verteidiger haben nun bis zum nächsten Verhandlungstag rund drei Wochen Zeit, den Vorschlag des Gerichts zu bedenken. Königs Hauptverteidiger, Professor Werner Leitner, kommentierte knapp, dass sich "die Dinge jetzt in die richtige Richtung bewegen". Staatsanwalt Dr. Jan Görden bekundete die Bereitschaft, an "konstruktiven Lösungen" mitzuwirken.