Hof König kommt wohl ohne Urteil davon

Von Gefängnis spricht niemand mehr: Thomas König (links) mit seinem Hauptverteidiger Professor Werner Leitner aus München. Foto: Dankbar

Im Autowelt-König-Prozess vor dem Landgericht Hof könnte es jetzt zumindest für Thomas König ganz schnell gehen. Die Richter sehen keine ausreichenden Beweise gegen ihn.

 
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Hof - Paukenschlag im Autowelt-König-Verfahren vor dem Landgericht Hof: Am Mittwoch, dem zwölften Verhandlungstag, hat Vorsitzender Richter Siegbert Übelmesser angeregt, das Verfahren gegen Thomas König, den ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter der Autowelt König, gegen eine Geldauflage einzustellen. Gleiches gilt für Horst H., seinen früheren Schwager und Prokuristen der Autowelt König. Den übrigen beiden Angeklagten werden Bewährungsstrafen in Aussicht gestellt. In dem Verfahren geht es um mehrere Millionen Euro von Mehrwertsteuer, die dem Staat beim Verkauf von Gebrauchtwagen nach Frankreich entgangen sein sollen.

In einem Zwischenbericht hatte das Gericht die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme in dem Prozess gewertet. Demnach sind die Richter zur Auffassung gelangt, dass König und Horst H. nicht nachgewiesen werden kann, dass sie an jenen Geschäften beteiligt waren, die letztlich zur Steuerhinterziehung führten.

Inhaltlich geht es um den Export von Gebrauchtwagen ins europäische Ausland, ein Geschäft, das einmal zu den Spezialitäten der seit 2013 insolventen Autowelt König gehörte. Allerdings verkaufte das Wunsiedler Unternehmen nicht direkt ins Ausland. Die Autos gingen zunächst an Exporthändler in der Region, von dort an Importeure in Spanien oder auch Rumänien und landeten schließlich bei Privatkunden vorwiegend in Frankreich. Schon die Exportfirmen in ganz Bayern legten beim jeweils zuständigen Finanzamt die Eingangsrechnungen vor, die sie von der Autowelt König für die Autos erhalten haben. Sie ließen sich die Vorsteuer in Höhe von 19 Prozent des Rechnungsbetrages erstatten.

Die Mehrwertsteuer wurde jedoch im Laufe der Verwertungskette nie wieder in Deutschland oder dem Zielland eingezahlt, die Autos gingen steuerfrei an ihre neuen Eigentümer in Frankreich. Dies ist jedoch bei Geschäften mit dem Endverbraucher nicht statthaft. Die Anklage geht davon aus, dass dem Fiskus über 14 Millionen Euro entgangen sind.

Dabei handelt es sich aber auch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht um die eigentliche "Beute". Nach dem Vorsteuerabzug konnten die Gebrauchtwagen aus dem Fichtelgebirge in Frankreich zu konkurrenzlos niedrigen Preisen angeboten werden, das Finanzamt hatte sie ja subventioniert.

Die Anklage war davon ausgegangen, dass Thomas König nicht nur genau im Bilde gewesen sei. Die von ihm geleitete Autowelt König habe exakt vorgegeben, zu welchen Konditionen die Autos nach Frankreich verkauft werden. Der Verkauf an die Exportfirmen habe im Grunde nur auf dem Papier stattgefunden, diese Händler hätten faktisch gar keine Verfügungsgewalt über die Autos gehabt, die sie weiterreichten. Dafür aber hätten sich in bisherigen zwölf Verhandlungstagen keine ausreichenden Hinweise gefunden, resümierte Vorsitzender Richter Übelmesser den bisherigen Prozessverlauf. Nach dem derzeitigen Stand sei es nicht widerlegt, dass es sich wirklich um Reihengeschäfte handelte, bei dem jeder der beteiligten Partner Verfügungsgewalt über die Autos hatte.

Dann aber wäre jeder der Geschäftspartner selbst für die korrekte Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Der Schwarze Peter rutscht somit in der Lieferkette nach Frankreich einfach eine Station weiter. Zum Beispiel zu Sven H., der ebenfalls in Hof auf der Anklagebank sitzt. Der 43-jährige Inhaber einer Exportfirma im Landkreis Kulmbach kaufte über Jahre bei der Autowelt König Autos an. Die Vorsteuer der Eingangsrechnung ließ er sich vom Finanzamt erstatten, rund 2,5 Millionen Euro. Dann wurden die Autos netto nach Frankreich weitergereicht. Nach Ansicht des Gerichts spricht vieles dafür, dass sich Sven H. die Vorsteuer unrechtmäßig erstatten ließ. Konkret nachweisbar wäre dies aber nur mit einer weiteren, sehr umfangreichen Beweisaufnahme.

Das Gericht schlägt daher vor, den Inhalt des Verfahrens auf Vorgänge in den Jahren 2007 und 2008 zu beschränken. Denkbar wäre es, dass Sven H. eine Strafe in bewährungsfähiger Höhe erhält, vor allem dann, wenn er dies mit einem umfassenden und zutreffenden Geständnis unterstützt.

Das gleiche Angebot gilt für den 40-jährigen Rainer K., der für die Autowelt zunächst fest angestellt und später frei als Autoverkäufer tätig war. Er ist wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt.

Ein weiterer Komplex war allein Thomas König zur Last gelegt worden: Bei der Abrechnung der sogenannten Abwrackprämie war die Umsatzsteuer falsch behandelt worden. Dies führte zu einer Steuerverkürzung von rund 350 000 Euro. Diesen Fehler hatte König schon vor langer Zeit eingeräumt, die Steuer nachgezahlt. Er argumentierte aber, dass er einem falschen Rat seiner Steuerberater gefolgt sei. Dieser Eindruck verstärkte sich bei der Vernehmung der Steuerberater als Zeugen im jetzigen Prozess. Das Gericht ließ gestern durchscheinen, dass es König nicht schlechter als seine Steuerberater stellen möchte. Ihr Verfahren war schon vor Jahren ohne eine Hauptverhandlung gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger haben nun bis zum nächsten Verhandlungstag rund drei Wochen Zeit, den Vorschlag des Gerichts zu bedenken. Königs Hauptverteidiger, Professor Werner Leitner, kommentierte knapp, dass sich "die Dinge jetzt in die richtige Richtung bewegen". Staatsanwalt Dr. Jan Görden bekundete die Bereitschaft, an "konstruktiven Lösungen" mitzuwirken.

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