Hof Mietzuschüsse jetzt flexibler geregelt
Redaktion 02.02.2008 - 00:00 Uhr
Hof Für Einpersonen-Haushalte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, gibt es vom 1. April an mehr Geld für die Unterkunftskosten. In einem einstimmigen Beschluss hat der Kreisausschuss am Freitag die Höchstgrenze für die Gesamtmiete von 275 auf jetzt 300 Euro angehoben.
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