Hof Psycho-Terror aus Eifersucht

Von Lothar Weller

Ein 40-jähriger Hofer steht vor Gericht. Die Vorwürfe der Anklage wiegen schwer: Der Mann habe sich als Fassadenkletterer betätigt, einen SMS-Krieg angezettelt, Gewalt angewendet und damit seine Ex-Freundin massiv bedrängt und bedroht.

 
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Hof - Stalking in Verbindung mit Nötigung, Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs - so lautet der Vorwurf gegen einen 40-Jährigen aus Hof. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Hof ist derzeit in einem mehrtägigen Prozess dabei, die Hintergründe aufzuklären.

Für Außenstehende ist es anfänglich kaum zu glauben, dass der adrett gekleidete Angeklagte ein Stalker sein soll. In der bisherigen Beweisaufnahme bestätigten sich jedoch im Wesentlichen die Anklagepunkte, die Staatsanwältin Dr. Christine Rössler vorbrachte. Zwei Fortsetzungstermine sind angesetzt; dabei soll die Beweisaufnahme weitergehen, und das Urteil wird erwartet.

Die Vorgeschichte: Der Angeklagte war seit Anfang dieses Jahrzehnts mit einer fast gleichaltrigen Frau aus Hof liiert, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch verheiratet war. Das war unter anderen auch der Grund, dass sich die Liaison lange Zeit nicht festigte, weil der Mann wiederholt zwischen der Ehefrau, die ihr zweites Kind bekam, und der Freundin wechselte.

Dreistündige Anhörung

"Von Anfang an stand unsere Beziehung auf der Kippe", sagte die ehemalige Freundin des Angeklagten, die gleichzeitig als Nebenklägerin auftrat. Grundlose, ja krankhafte Eifersucht ihres Partners habe immer wieder zu Konflikten geführt. In einer dreistündigen Anhörung vor Gericht schilderte die Frau im Detail ihr "Martyrium".

Nach ihrer Version sei die Beziehung Ende 2007 offiziell beendet gewesen. Was aber im anschließenden Kreuzverhör der Anwalt des Angeklagten, Karl Häring aus Hof, bezweifelte. Nett sei er immer gewesen, wenn er Geld benötigte, "und ich blöde Nuss", so die Zeugin wörtlich, "habe das mitgemacht." Das Stalking erreichte nach den Aussagen der Frau seinen Höhepunkt im Zeitraum von Mitte 2007 bis ins Jahr 2008 hinein. Schwarz gekleidet wie Batman betätigte sich der Mann als Fassadenkletterer, um auf den Balkon respektive auf ein fast zehn Meter hohes Dach ihres ruhigen und beschaulichen Wohnanwesens am Rande der Stadt zu gelangen.

Dies habe sich meistens in den frühen Morgenstunden abgespielt. "Das war alles geplant", erklärte die Zeugin. "Als Horch und Guck versuchte er, mich auszuspähen." Sie sei auf der Toilette gesessen, er habe von außen durchs Dachfenster zugeschaut. Der dominante Grund sei Eifersucht gewesen. "Er unterstellte mir grund- und sinnlos sexuelle Beziehungen zu andern Männern."

Weiter berichtete das Stalking-Opfer: "Im April stand der Klettermaxe urplötzlich in den frühesten Morgenstunden an meinem Bett. Zunächst stellte ich mich vor Angst schlafend, um dann doch zu versuchen, ihn aus der Wohnung zu bugsieren." Dabei sei es zum Gerangel und leichten Verletzungen der Wohnungsinhaberin gekommen.

Schläge ins Gesicht

Wie die Frau weiter schilderte, überholte im Mai 2008 zur nächtlichen Stunde der Angeklagte die Geschädigte mit seinem Wagen auf der Ortsverbindungsstraße von Eppenreuth zur B 2. Er stellte sich mit seinem Fahrzeug quer vor deren Wagen und zwang sie zum Anhalten. Daraufhin lief er zu ihrem Auto, öffnete die Fahrertür und zog die Fahrerin - seine Ex - heraus. Sodann schlug er sie der weiteren Aussage zufolge mit der flachen Hand ins Gesicht und drehte ihr den Arm nach hinten. Die Angegriffene fiel dadurch in den Seitengraben. Auch hier wurden Verletzungen im Nachhinein attestiert. Der Umstand, dass ein Autofahrer vorbeikam, die Verletzte in Obhut nahm und die Polizei verständigte, ersparte ihr vermutlich weitere Misshandlungen.

Nicht erspart blieben ihr eine Flut an SMS, nicht selten bis zu zehn am Tage. Die Verlesung von beiderseitigen Mitteilungen vor Gericht zeigte ein Wechselbad der Gefühle auf. Darin enthalten waren Drohungen wie "Ich drehe dir den Hals um, wenn du die Strafanzeigen nicht zurücknimmst", aber auch Beleidigungen übelster Art. Der "SMS-Krieg", wie ihn die Staatsanwältin ungehalten nannte, sei allenfalls bedingt zu den vorliegenden eindeutigen Straftaten zu werten.

Rechtsanwalt Häring sah dies anders. Für ihn zeige sich, dass beileibe nicht Ende 2007 die Beziehung endete, die Nebenklägerin durchaus ihn wiederhaben wollte. Was jene freilich vehement verneinte: Man solle nicht aus dem Gesamtkomplex nur das herauslesen, was als passend empfunden wird. Im Übrigen habe der Angeklagte die SMS-Aufzeichnungen, die sie im Bettkasten versteckt habe, an sich genommen, teilweise an sie kommentiert per SMS zurückgesendet. Sie gehe davon aus, dass er einen Nachschlüssel gehabt habe. Sogar eine Wohnung im Nachbarhaus habe er sich zeitweise genommen, um sie zu beobachten. Die Vermieterin sei arglos gewesen und habe sich später bei ihr entschuldigt.

Lautstarker Streit

Die Schwester des Angeklagten sagte ebenfalls in der ersten Verhandlungsrunde aus. Ihre Vermittlungsversuche seien gescheitert. Im Gegenteil, in ihrer Wohnung habe es zwischen den beiden lautstarken Zoff gegeben, sodass sie die Polizei gerufen habe. "Die Beziehung war anfangs ganz gut", sagte die Zeugin, "ging aber dann in ständigen Streit über". Alle Ermahnungen der Polizei an den Angeklagten habe dieser in den Wind geschlagen. Eine einstweilige Verfügung, die vorsah, das Stalking zu unterlassen, sei nach Widerspruch aufgehoben worden. Begründung: "unzulässige Einschränkung der Lebensfreiheit".

Eine weitere Anklage betrifft das Vergehen einer Urkundenfälschung. Im Februar 2008 veränderte der Angeklagte das Kennzeichen seines Autos, in dem er die 0 der Zahlenkombination von 05 in eine 1 veränderte, sodass es den Anschein erweckte, als wären die Kennzeichen bis zum 15. Februar 2008 gültig. Der Angeklagte räumte diese Tat ein. Seine Privatinsolvenz sei der Grund gewesen. Ganze 150 Meter sei er gefahren, als er kontrolliert worden sei und der Schwindel aufflog. Bemerkenswert: Er stand im Tatzeitraum unter offener Bewährung.

Weitere Zeugenbefragungen und ein Gutachten von Dr. Zappe aus dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth stehen im Fortsetzungstermin am kommenden Dienstag, 9. November, auf dem Programm.



Lexikon

Der Duden beschreibt den aus dem englisch stammenden Begriff "Stalker" als jemanden, der eine andere Person fortgesetzt beleidigt, verfolgt oder ihr auflauert. Typisch für Stalking ist, dass die physische oder psychische Unversehrtheit der Opfer dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

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