Hof Schüler-Demo gegen neuen Mast

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Ein Mietvertrag mit dem Hausbesitzer und eine Information an die Stadt Hof reicht: Für Masten bis zehn Meter Höhe ist nach bayerischerBauordnung keine Baugenehmigung erforderlich. Foto: Ernst Sammer

Hof - "Immer neue Mobilfunkkunden und steigende Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Mobilfunknetze bedingen den Bau weiterer Mobilfunkmasten. Auch in der Stadt Hof als Medien-, Hochschul-, und Wirtschaftsstandort ist ein flächendeckender Ausbau unerlässlich", heißt es auf der Homepage der Stadt Hof zum strittigen Thema "Mobilfunk". Und dennoch, ob notwendig oder nicht, der Bau eines neuen Mobilfunk-Mastes in der Klosterstraße bringt die Bürger auf die Palme.

 
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