Pfaffengrün Taifun an der Kette

Tina Eckardt
Taifun, hier mit Ramona Baumgartner vom Tierheim Pfaffengrün, heißt der kleine Kangalrüde, der am vergangenen Montag einem unbelehrbaren Hundebesitzer aus dem Landkreis Hof abgenommen wurde. Wenige Tage zuvor war Kangalhündin Ayla gerettet worden, die er halb verhungert an der Kette in ihrem eigenen Kot liegen gelassen hatte. Nun prüft das Veterinäramt ein mögliches Tierhalteverbot. Foto: privat

Tierschützer sind entsetzt: Schon wieder hat ein Halter aus dem Landkreis Hof einen Hund schlecht behandelt. Das Schicksal des jungen Rüden ist ungewiss.

 
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Pfaffengrün - Kaum war der eine Hund weg, lag schon der nächste an der Kette: Der Mann aus einer Kleinstadt im Landkreis Hof, der Kangalhündin Ayla total verwahrlosen ließ (die Frankenpost berichtete), scheint unbelehrbar zu sein. Erst kürzlich hatte das Ordnungsamt dank Hinweisen aufmerksamer Menschen die unterernährte Hündin dem Mann abgenommen und ins Tierheim gebracht. Gleich danach saß wieder ein junger Kangal im Hof des Händlers an der Kette. Glücklicherweise nicht lange: Wie das Veterinäramt im Landkreis Hof bestätigt, wurde am vergangenen Montag ein laut Halter acht Monate alter Kangalrüde eingezogen.

Möglicherweise ist der Hund, der Taifun heißt, aber deutlich jünger, wenn man sich die Pfötchen und Vorderläufe ansieht. "Der Ernährungszustand war zwar nicht zu beanstanden", berichtet Pressesprecherin Christine Franz vom Landratsamt Hof. "Der Hund wurde jedoch entgegen der Tierschutz-Hundeverordnung an einer Anbindevorrichtung gehalten."

Kettenhaltung ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Laut Tierschutz-Hundeverordnung ist eine sogenannte "Anbindehaltung" klar geregelt. Darin heißt es, dass die Anbindung an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können muss. Sie muss dem Hund außerdem einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bieten. Der Hund muss ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen können.

Dabei dürfen Halter nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwenden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können. Verboten ist die Anbindung bei jungen Hunden bis zu zwölf Monaten, tragenden Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit, säugenden Hündinnen oder kranken Hunden.

Das Verhalten des Hundehalters bringt die Tierschützer auf die Palme. "Der Mann fühlt sich schon sehr sicher", sagt Iwona Gawlik, Vorsitzende des Tierschutzvereins Schwarzenbach an der Saale, Oberkotzau, Münchberg und Umgebung, kurz: SOM. Gemeinsam mit Dr. Thomas Bischofberger und Dr. Bernhard Lang vom Veterinäramt hat sie den Rüden Taifun am vergangenen Montag abgeholt. Nun sitzt er im Tierheim Pfaffengrün.

Das Problem: Der Mann behauptet, dass der Hund gar nicht ihm gehört. Nach seinen Angaben gehört der Hund einem im Landkreis Kronach wohnenden Halter. "Das zuständige Veterinäramt wurde um Prüfung gebeten, ob dortige Haltungsbedingungen eine Rückgabe rechtfertigen", erklärt die Pressesprecherin aus dem Hofer Veterinäramt. Das bedeutet: Das Schicksal des Hundes ist ungewiss. "Wir haben Angst, dass er vom Regen in die Traufe kommt", sagt Iwona Gawlik. Daraus ergibt sich dieses Problem: Solange nicht klar ist, ob er im Tierheim bleiben darf, ist auch eine Vermittlung in gute Hände nicht möglich.

Allein weil er den jungen Rüden Taifun unerlaubt an der Kette gehalten hat, leitet das Veterinäramt nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein. Doch Taifun ist nur die Spitze des Eisbergs, denn der Mann aus dem Hofer Landkreis hat auch schon zuvor Hunde schlecht gehalten. Eine endgültige Lösung zeichnet sich laut Pressesprecherin Christine Franz nun ab: "Aufgrund vergangener Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ist beabsichtigt, ihm die Hundehaltung zu verbieten."

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