Gattendorf - Mit einer Reihe von Bebauungsplänen hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Tobias Semmler von der kommunalen Entwicklungsplanung der IVS Kronach fasste die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zusammen.
Das Landratsamt erklärt zum Gattendorfer Bebauungsplan "Sonnenbühl": Mit einer Verkehrs- zunahme um bis zu 30 Prozent sei zu rechnen - und mit mehr Lärm.
Gattendorf - Mit einer Reihe von Bebauungsplänen hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Tobias Semmler von der kommunalen Entwicklungsplanung der IVS Kronach fasste die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zusammen.
Die Auslegung des Bebauungsplans "Sonnenbühl" mit 23 Bauplätzen erfolgte im Regelverfahren. Der Bereich Tiefbau des Landratsamtes forderte eine Anbindung an die Kreisstraße, die der Gemeinderat befürwortete. Allerdings machte das Referat Immissionsschutz des Landratsamtes deutlich, dass wegen der Entwicklung des Industrieparks Hof-Gattendorf und der Ansiedlung von Amazon von der Oelsnitzer Straße aus innerhalb der nächsten zehn Jahre mit einer "Verkehrszunahme von 25 bis 30 Prozent" zu rechnen sei. Damit erhöhten sich die Lärmwerte um jeweils zwei Dezibel tags und nachts. Daraus folge wenigstens "ein Abstand von 20 Metern zwischen den schützenswerten Räumen und der Straße", so das Landratsamt. Sollte die Baugrenze den Mindestabstand unterschreiten, "müssen die schützenswerten Räume mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen versehen werden oder auf der von der Straße abgewandten Seite liegen". Dieses Schreiben betrifft die beiden nördlichen Baugebiete am "Sonnenbühl", erklärte Semmler. Nun müsse die Gemeinde entweder vorschreiben, dass sich auf diesen Grundstücken die Wohn- und Schlafräume auf der Südseite befinden müssen oder schalldichte Fenster einzubauen sind; oder sie müsse ein schalltechnisches Gutachten erstellen lassen.
Werner Völkl, zweiter Bürgermeister, bezeichnete die Zahlen als "nicht nachvollziehbar". Semmler selbst meinte, er halte die Werte für "zu hoch gegriffen", aber sie stünden nun einmal im Raum und würden für das Gutachten sicherlich übernommen.
Bürgermeister Stefan Müller ergänzte, dass der Gemeinderat zwischen drei Möglichkeiten - Verzicht auf Bebauung, Bebauung unter Schallschutzvorschriften oder Widerlegung der angenommenen Lärmbelästigung - wählen könne. Man erhalte aber erst dann eine Baugenehmigung, wenn eine Entscheidung getroffen sei und etwa ein schalltechnisches Gutachten vorliege, welches ebenso für die angrenzende Oelsnitzer Straße vonnöten sei. Gemeinderat Uwe Voigt merkte an, dass die Gemeinde auch nach dem Ergebnis des Gutachtens entscheiden könne, wie man mit den beiden Parzellen verfahren wolle.
Die Räte stimmten bei zwei Gegenstimmen für ein schalltechnisches Gutachten.
Die Stadt Hof widersprach in ihrer Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, die moniert hatte, die geplante Ausweisung des Wohngebiets "Sonnenbühl" sei konträr zu den Zielen des Regionalplans und des Landesentwicklungsprogramms.
An der Oelsnitzer Straße sollen Bauplätze für drei Mehrfamilienhäuser entstehen. Das Wasserwirtschaftsamt untersagt aus Gründen des Grundwasserschutzes in diesem Bereich den Gebrauch von Grundwasserwärmepumpen. Davon abgesehen gab es keine grundsätzlichen Einwände von der Öffentlichkeit oder Trägern öffentlicher Belange. Die Regierung von Oberfranken forderte allerdings eine Baugenehmigung für Häuser mit drei Vollgeschossen wegen Auswirkungen auf das Landschafts- und Siedlungsbild. Dem stimmten die Räte zu. Gegen ein schalltechnisches Gutachten stimmte ein Gemeinderat. Eine zusätzliche Erschließungsstraße, wie vom Tiefbauamt des Landratsamts gewünscht, lehnten die Gemeinderäte einstimmig ab.
Im vierten Bauabschnitt der "Großen Au" sollen 13 Bauplätze entstehen. Während des beschleunigten Verfahrens sind wiederum keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Der Kreisbrandrat äußerte sich unter anderem zum Brandschutz, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Flächenverlust und zu Abstandsflächen zu Anpflanzungen und das Wasserwirtschaftsamt zum Schutz des Grundwassers und des Bodens. Altlastenverdachtsflächen gebe es in diesem Bereich keine. Die Regierung von Oberfranken erklärte zum Flächenverbrauch, dass der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ausreichend begründet sei; innerorts gebe es weder verwertbare Baulücken noch längerfristige Leerstände. Semmler bemerkte hierzu: "Eine Ausweisung von neuen Baugebieten am Ortsrand wird als letztes städtebauliches Mittel gesehen, aber in Gattendorf stellt sich das anders dar als in vergleichbaren Gemeinden."
Die Änderung des Flächennutzungsplanes Schloßgattendorf wird zur Bearbeitung an das Landratsamt weitergereicht, da keine "signifikanten" Einwände eingegangen sind.