Das erklärten Vertreter der Stadt und des Landkreises Hof am Mittwochmittag während einer Pressekonferenz im Landratsamt. Besonders von diesem Sperrbezirk betroffen sind Geflügelhalter. Geflügel und Erzeugnisse aus und vom Geflügel dürfen diesen Sperrbezirk nicht verlassen und nicht hineingebracht werden.

Für den Sperrbezirk um Bobengrün empfiehlt der Landkreis, Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen zu lassen. Ein Verbot ist nicht Teil der Verfügung des Landratsamtes. Ein förmliches Verbot für freilaufende Katzen und Hunde besteht hingegen in der Stadt Hof.


Nachdem dem Landratsamt am Samstag in einem Geflügelbestand in Bobengrün bei Bad Steben mehrere erkrankte Hühner gemeldet wurden, die nach kurzer Zeit verendeten, hatte sich der Verdacht auf Vogelgrippe am Dienstagabend bestätigt. Fast zur gleichen Zeit wies die Stadt Hof bei zwei Schwänen, die man am Anger an der Saale gefunden hatte, ebenfalls die Vogelgrippe nach.

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