"Mit einer solchen Waffe darf man nicht in der Öffentlichkeit auftreten. Sonst verstößt man gegen das Waffengesetz", sagt Alexander Czech, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken. In Hof schossen 17- und ein 23-jähriger Mann aus einem Fenster in der Innenstadt. Ein Großaufgebot der Polizei rückte aus und sperrte das Areal weiträumig ab. Nach der Alarmierung war nur klar, dass aus einem Fenster heraus eine Waffe abgefeuert worden war. Welche Art Kugeln flogen, wusste zunächst niemand. Was inzwischen feststeht: Einige der verschossenen Plastikkugeln beschädigten vor dem Wohnhaus geparkte Autos. Dies teilt die Polizei mit. Ebenso hatte sich am Abend ein Passant bei den Polizisten gemeldet, der getroffen, aber nicht verletzt wurde. Dieser Schuss, auch wenn er folgenlos blieb, könnte dem Schützen auch eine Anzeige wegen versuchter schwerer Körperverletzung einhandeln, stellt Alexander Czech klar. Es handele sich dabei um eine Straftat und habe nichts mit einem Jugendstreich zu tun. Besitzen darf Softairwaffen im Grunde jeder, man braucht keinen Waffenschein, auch das Alter spielt keine Rolle. Wer damit - auf gesichertem Terrain - herumballern will, kann sich im Fachhandel oder im Internet eine kaufen, mit 20 Euro ist man dabei. Allerdings sollte man damit vorsichtig umgehen. Denn wenn die Pistole von einer echten scharfen Waffe optisch nicht oder kaum zu unterscheiden ist, dann spricht das Gesetz von einer Anscheinswaffe. Sie sichtbar in der Öffentlichkeit zu präsentieren oder gar auf jemanden anzulegen, ist streng untersagt. Czech: "Das Verbot gilt auch für die Spielzeugpistolen, wie sie an Fasching üblich sind", erklärt der Polizeisprecher.