Hof Zitterpartie um die Konzession

Von Lothar Weller
Zechen bis in die frühen Morgenstunden: Das ist nach aktueller Gesetzeslage zwar möglich - Gastwirte müssen aber die sogenannte Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr einhalten. Quelle: Unbekannt

Das Verwaltungsgericht verpasst einem Gastwirt aus Hof einen Denkzettel. Er kann seine Kneipe vorerst weiter betreiben, darf sich aber keine Verstöße gegen Sperrzeit-Vorschriften und das Rauchverbot erlauben.

 
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