Es war zwar nur ein kleiner Krümel mit etwa einem halben Gramm Marihuana, aber Verbot ist Verbot. Er habe das aus Langeweile getan, gab der Auszubildende vor Gericht an. Die Wochen und Monate davor seien für ihn ziemlich stressig und belastend gewesen: Zum einen, weil er den Führerschein machte, zum anderen weil er unter den Corona-Auflagen gelitten habe. Alles habe sich rein auf das Dorfleben beschränkt, alle anderen sozialen Kontakte hätten ihm gefehlt, da sei er eben auf dumme Gedanken gekommen. Nun aber habe er mit Drogen nichts mehr am Hut. Den Warnschuss der Staatsanwaltschaft nach dem ersten Joint habe der Angeklagte aber offensichtlich nicht ganz verstanden, sagte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Ein einziger Joint könne vieles zerstören, warnte der Richter mit Blick auf eventuelle Konsequenzen von Seiten der Führerscheinbehörde.