Rechtsfragen: Mit diesem Satz bezieht sich die 41-Jährige auf den Beschluss von Amtsrichter Stefan Weidinger. Er hat als Begründung, warum Sohail Khan in Haft genommen und abgeschoben werden kann, unter anderem aufgeführt: "Auch ergibt sich aus der Pflegebedürftigkeit seiner Ehefrau nichts anderes. Wohl mag der Betroffene sie in der täglichen Pflege unterstützen, jedoch belegt bereits die monatelange räumliche Trennung der Ehegatten, dass der Ehefrau durch Pflegedienste anderweitige Hilfe zur Verfügung steht, um ihr tägliches Leben zu führen." Bei der Abwägung des Rechts des Betroffenen auf seine persönliche Freiheit mit dem Gesetzeszweck zu der zügigen Durchführung der vollziehbaren Abschiebung überwiege letzteres, urteilt der Kulmbacher Amtsrichter. Für die Betroffene ist das fast wie Hohn. Ihr Mann sei ja nicht freiwillig weggegangen, sondern weil er Angst vor der Festnahme und Abschiebung hatte. Natürlich habe sie in der gesamten Zeit Kontakt zu ihm gehabt.
Verfahrensabläufe: Der Pakistaner war eigentlich in Memmingen registriert. Alexandra Wehr, die Pressesprecherin der Stadt, fasst zunächst zusammen, dass Sohail Khan im November 2016 einen Asylantrag gestellt hatte, der abgelehnt worden sei. Auch das Verwaltungsgericht habe die Ablehnung bestätigt. Bereits im Juni 2017 hatte der Pakistaner einen Antrag gestellt, zu seiner Verlobten nach Kulmbach umziehen zu dürfen. Allerdings habe der Antrag geruht, weil die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden konnten. Am 27. Februar 2018 informierte das Standesamt Kulmbach das Ausländeramt in Memmingen, dass im Rahmen der Anerkennung einer Eheschließung in Deutschland die Urkundenprüfung über die deutsche Auslandsvertretung eingeleitet wurde. Erst in dem Zusammenhang habe Sohail Khan seinen Reisepass vorgelegt und seine richtigen Personalien bekanntgegeben. Nach diversen Instanzen wurde schließlich der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge am 25. Oktober 2018 bestandskräftig.
Haftbefehl: "Herr Khan wurde daraufhin am 6. November 2018 zur Klärung der weiteren Angelegenheit über seinen Anwalt vorgeladen", informiert die Sprecherin der Stadt Memmingen. Erschienen sei er aber nicht. "Aus diesem Grund wurde er zum 14. November 2018 nach unbekannt abgemeldet und aufgrund vollziehbarer Ausreiseaufforderung des Bundesamtes zur Festnahme in der polizeilichen Personenfahndung ausgeschrieben."
Nur wenige Tage lagen zwischen diesem Termin und dem 30. November 2018. Da teilte das Standesamt Kulmbach mit, dass die Eheschließung nun möglich wäre. "In diesem Falle hätte die Stadt Memmingen, da die Eheschließung unmittelbar bevorstand, keine Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung durchgeführt", teilt Sprecherin weiter mit. Doch da war alles schon "gelaufen". Sohail Khan hatte sich abgesetzt. Aus Angst, sagt seine Frau.
Hoffnung: Sie ist zu ihm nach Italien gereist, hat ihn dort geheiratet und die Ehe später in Kulmbach auch registrieren lassen. Ausgerechnet die Liebe und der Wunsch, endlich ein normales Leben führen zu können, war es nun, die den Pakistaner am Geburtstag seiner Frau in die Haftzelle statt in den Genuss seiner Flitterwochen brachte.
Erst nach der Festnahme habe die Memminger Ausländerbehörde von der Eheschließung erfahren. Die bewahre den Pakistaner aber nicht davor, abgeschoben zu werden. "Diese Eheschließung berechtigt ihn nicht, in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu beantragen", heißt es aus Memmingen. "Notwendig ist die legale Einreise mit einem Visum für den Familiennachzug. Dies hätte auch in Italien beantragt werden können." Doch weil Khan das bereits in Rom beantragte Visum nicht abwarten und seine Frau sehen wollte, droht ihm nun die Abschiebung.
Hilfe: Stephanie Perzl, ihr Anwalt und ein Helferkreis wollen das verhindern und versuchen, wenigstens auf einer Art "Gnadenweg" die Trennung des Paares noch zu stoppen.