Die beiden jungen Männer sagten als Zeugen aus, dass der Angeklagte zwar versucht habe, sich kräftig loszureißen, geschlagen oder getreten habe er allerdings nicht. Er sei mit der Situation wohl selbst überfordert gewesen. Am Anfang habe er versucht, sich zu wehren, um sich zu befreien, mehr nicht, sagte einer der beiden. Die Standbesitzerin war ebenfalls als Zeugin geladen, hatte den Termin aber offensichtlich verschwitzt, was alle Beteiligten so deuteten, dass sie wohl gar kein Interesse an einer Strafverfolgung habe.
Eine Bewährungsstrafe in Höhe von zehn Monaten beantragte Staatsanwalt Florian Losert. Er hielt dem Angeklagten unter anderem zugute, dass der alles zugegeben habe, dass er bereits vor Ort 50 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlte und dass der Schmuck komplett zurückgegeben wurde. Verteidiger Frank Stübinger zählte die gleichen Pluspunkte für seinen Mandanten auf, plädierte ebenfalls auf einen minderschweren Fall und sah acht Monate auf Bewährung als ausreichend an.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt entschied sich für den goldenen Mittelweg und urteilte auf neun Monate mit Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 1000 Euro als Geldauflage an die Kulmbacher Tafel zahlen. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig, weil sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte ankündigten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Als Verurteilter muss der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens tragen.