Kulmbach Aus Alkohollaune heraus dicken Blödsinn gebaut

Stephan Herbert Fuchs
Aus Alkohollaune heraus dicken Blödsinn gebaut Quelle: Unbekannt

Ein 26-jähriger Kulmbacher wird zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte zum Altstadtfest Armbänder mitgehen lassen und sich gewehrt, als er gestellt wurde.

 
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Kulmbach - Eigentlich war das Ganze eine Lappalie: Aus einer Alkohollaune heraus hat ein 26-jähriger Kulmbacher an einem Stand für Modeschmuck beim Altstadtfest mehrere Armbänder im Gesamtwert von 72 Euro mitgehen lassen. Als er dabei von der Standbesitzerin ertappt und von zwei jungen Männern gestellt und überrumpelt wurde, wollte er sich gewaltsam befreien. Nun musste er sich wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht verantworten.

Die Tat geschah am 1. Juli kurz nach 23 Uhr in der Langgasse. Der Angeklagte hatte im Vorübergehen einfach zugegriffen und eine Hand voller Armbänder in seine Jackentasche gesteckt. Die aufmerksame Standbesitzerin aus Zeil am Main hatte das gesehen und lauthals nach der Polizei gerufen. Gleichzeitig griff sie dem Angeklagten in die Jackentasche, um ihre Ware wiederzubekommen.

Als sie ihn festhalten wollte, versuchte sich der 26-Jährige zu befreien. Da griffen ganz beherzt die beiden Männer, beide 21 Jahre alt und beide aus Kulmbach, zu. Sie packten den Mann und hielten ihn fest. Im anschließenden Gerangel waren alle drei zu Boden gegangen. Sicherheitskräfte und Polizeibeamte waren in der Folge allerdings relativ schnell am Tatort und nahmen den Angeklagten vorläufig fest.

Da muss dem Angeklagten, der damals rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte, die ganze Situation wohl erst so richtig klar geworden sein. Freiwillig gab er noch vor Ort alles wieder zurück und legte 50 Euro als eine Art Entschuldigung obendrauf. Die Anzeige und die Gerichtsverhandlung konnte er damit aber nicht mehr abwenden, obwohl für die Standbesitzerin der Fall erledigt war.

Nun also saß der Mann auf der Anklagebank und konnte nichts weiter, als sich einmal mehr für seine Tat zu entschuldigen. "Ich weiß nicht, was da über mich gekommen ist, es tut mir furchtbar leid", sagte er. Sein Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach ergänzte: "Anders als mit einer Alkohollaune lässt sich das Ganze nicht erklären."

Die beiden jungen Männer sagten als Zeugen aus, dass der Angeklagte zwar versucht habe, sich kräftig loszureißen, geschlagen oder getreten habe er allerdings nicht. Er sei mit der Situation wohl selbst überfordert gewesen. Am Anfang habe er versucht, sich zu wehren, um sich zu befreien, mehr nicht, sagte einer der beiden. Die Standbesitzerin war ebenfalls als Zeugin geladen, hatte den Termin aber offensichtlich verschwitzt, was alle Beteiligten so deuteten, dass sie wohl gar kein Interesse an einer Strafverfolgung habe.

Eine Bewährungsstrafe in Höhe von zehn Monaten beantragte Staatsanwalt Florian Losert. Er hielt dem Angeklagten unter anderem zugute, dass der alles zugegeben habe, dass er bereits vor Ort 50 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlte und dass der Schmuck komplett zurückgegeben wurde. Verteidiger Frank Stübinger zählte die gleichen Pluspunkte für seinen Mandanten auf, plädierte ebenfalls auf einen minderschweren Fall und sah acht Monate auf Bewährung als ausreichend an.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt entschied sich für den goldenen Mittelweg und urteilte auf neun Monate mit Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 1000 Euro als Geldauflage an die Kulmbacher Tafel zahlen. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig, weil sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte ankündigten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Als Verurteilter muss der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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