Das gab Oliver Hempfling vom Landratsamt bekannt. Hempfling betonte, dass der Test, der (wie berichtet) letztendlich zu zahlreichen behördlichen Maßnahmen und etlichen zusätzlichen Schritten geführt hatte, die auf Wunsch der Sparkasse erfolgt waren, keineswegs falsch gewesen ist. Der erste positive Test stamme aus einem zertifizierten Labor und hatte Bestand. Deswegen wurden auch die Quarantänemaßnahmen nach dem zweiten, dann negativen, Test nicht aufgehoben. Es sei durchaus möglich, dass der Betroffene beim ersten Test tatsächlich mit COVID 19 infiziert gewesen und zum Zeitpunkt des zweiten Tests wieder gesundet war. "Das Gesundheitsamt hat richtig gehandelt", betont Hempfling. Über die amtlichen Maßnahmen hinausgehende Maßnahmen wie Tests für Kontaktpersonen der Kategorie II und die Schließung von Geschäftstellen seien von der Sparkasse ausgegangen: "Da hat sich ein Unternehmen mit Umsicht viele Sorgen gemacht." mbu