Das unterschreibt auch Jürgen Dippold inhaltlich. Der BRK-Kreisgeschäftsführer stellt sich eine Ampellösung, also drei Stufen, vor: Inzidenzwerte zwischen 0 und 35, zwischen 35 und 50 sowie mehr als 50 sollten die Richtschnur dafür sein, welche Regeln es für Besuche in Senioren- und Pflegeheimen gibt, meint Dippold. Auch er befürwortet eine landkreisweit möglichst einheitliche Lösung, die für Bewohner und Angehörige aller Heime gilt und die vor allem Bestand hat, damit sich die Menschen nicht immer wieder neu orientieren müssen, welche Regelung gerade für welches Haus gilt. "Bei uns melden sich immer wieder Angehörige, die unsere Regeln nicht verstehen und sich auf anderslautende Konzepte benachbarter Häuser anderer Träger beziehen. Das verwirrt die Leute. Allein schon aus diesem Grund ist ein Konzept für alle begrüßenswert." Nach der Lösung wollen Vertreter des Landratsamts, der AWO, der Diakonie, der Caritas und des BRK in Kulmbach nun gemeinsam suchen und daraus ein tragfähiges Konzept stricken.
Vom 1. Oktober an gelten folgende Besuchsregeln in Kulmbach:
Die Besuchszeit im Klinikum Kulmbach ist vom 1. Oktober an von Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr und am Samstag, Sonntag, Feiertag von 13 bis 18 Uhr. Mit der Erweiterung der Besuchszeiten am Wochenende sollen eine bessere Verteilung der Besucherströme und kürzere Wartezeiten am Haupteingang ermöglicht werden.
Pro Tag darf nur ein Besucher pro Patient während der festgesetzten Besuchszeit für 30 Minuten einen Besuch abstatten.
Die Möglichkeit der Abgabe von persönlichen Gegenständen am Haupteingang, auch außerhalb der Besuchszeiten, bleibt bestehen.
Die Regeln für die Fachklinik Stadtsteinach.
In der Fachklinik Stadtsteinach bleibt es aufgrund der besonders vulnerablen Gruppen der geriatrischen Patienten vorerst bei einer festen Kontaktperson, die für Besuche während der offiziellen Besuchszeiten zwischen 14 und 16 Uhr zugelassen ist und einen Besucherausweis vom Haus erhält.
In beiden Häusern gilt:
Weiterhin gilt für beide Häuser nach wie vor die Verpflichtung der Registrierung aller Besucher, die bei Betreten des Klinikums und der Fachklinik auch Gesundheitsfragen beantworten müssen.
Alle Besucher müssen ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen. Die Checkliste für Besucher ist auch von der Homepage www.klinikum-kulmbach.de unter der Rubrik Informationen zum Corona-Virus/Downloads herunterzuladen und kann vorausgefüllt mitgebracht werden.
Im Eingangsbereich des Klinikums und der Fachklinik sowie auf allen Stationen stehen Desinfektionsmittel für die Hände bereit.
m Klinikum muss vom Besucher ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Auch die Patienten sollten möglichst, wenn ihr Gesundheitszustand das zulässt, während des Besuchs einen Mund-Nasenschutz tragen. Die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sind einzuhalten.
Personen mit Symptomen einer Infektionserkrankung (zum Beispiel Erkältung) dürfen das Klinikum und die Fachklinik als Besucher nicht betreten.
In speziellen Bereichen der Klinik,, zum Beispiel auf den Infektionsstationen, in Infektionszimmern oder auch im Intensivbereich, bleiben weitergehende Einschränkungen des Besuchsrechts vorerst bestehen.
Für die Begleitung Sterbender und Besuche auf der Palliativstation gibt es Ausnahmeregelungen.
Werdende Väter sind natürlich weiterhin zur Geburt und zum Verbleiben bei der Mutter zugelassen.
Alle Besuche, darauf weist die Geschäftsführerin hin, müssen vorab zwingend mit der jeweiligen Abteilung abgestimmt werden, damit die Höchstzahl der zugelassenen Besucher auf der Station eingehalten werden kann. Besuche sind auch vom 1. Oktober an ausschließlich während der Regelbesuchszeiten möglich. In Mehrbettzimmern darf ein Besuch jeweils nur für einen Patienten zeitgleich erfolgen. Auch deshalb ist eine Absprache wichtig. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften können sich Besucher und Patienten auch im Außenbereich treffen.
Die Regelungen gelten bis auf Weiteres, heißt es in der Mitteilung aus dem Klinikum. "Sollten sich die Infektionszahlen im Landkreis Kulmbach wieder deutlich erhöhen, behalten wir uns Änderungen der Besuchsregelungen vor", informiert Brigitte Angermann abschließend.