Kulmbach Das Klinikum öffnet seine Pforten wieder

Zwei Wochen lang waren am Klinikum Kulmbach Besuche bis auf Notfälle verboten, nachdem die Corona-Zahlen im Landkreis die kritische Grenze überschritten hatten. Jetzt sinken die Zahlen wieder. Vom 1. Oktober an greift deshalb eine neue Regelung, die Besucher wieder zulässt. Foto: Melitta Burger

Nachdem die Corona- Zahlen wieder sinken, sind vom 1. Oktober an wieder Besuche möglich. Die Pflegeeinrichtungen suchen nach einer gemeinsamen und dauerhaften Lösung.

 
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Kulmbach - Als Anfang September im Landkreis Kulmbach die Zahl der Corona-Infektionen stieg und für kurze Zeit sogar der kritische Inzidenz-Wert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb sieben Tagen überschritten wurde, haben auch die Krankenhäuser und Pflegeheime auf die erneut angespannte Situation reagiert. Das Klinikum hat für sein Haus in Kulmbach ebenso wie für die Fachklinik ins Stadtsteinach die Besuchsregeln verschärft. Die Pflegeheime haben aufgrund ihrer sehr unterschiedlichen Strukturen und Bedingungen individuell reagiert. Aber angesichts der gestiegenen Zahlen gab es auch da wieder Verschärfungen für die Besucher. Jetzt sinken die Zahlen wieder. Von einer "Null" ist der Landkreis zwar noch deutlich entfernt. Aber die Inzidenzwerte unterschreiten nun schon seit Tagen auch den Vorwarnwert von 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen, gerechnet auf 100 000 Einwohner. Das hat auch die Häuser zum Handeln veranlasst. Das Klinikum Kulmbach hat seine neuen Besuchsregelungen, die vom 1. Oktober an greifen, bereits festgelegt. Die Träger der Seniorenheime wollen in einem gemeinsamen Termin im Landratsamt versuchen, ein Konzept zu finden.

Das bis zum September geltende Besuchsverbot am Klinikum Kulmbach und der Fachklinik Stadtsteinach wird ab 1. Oktober wieder aufgehoben, teilte Geschäftsführerin Brititte Angermann am Dienstag mit. Diese Maßnahme sei möglich, weil sich die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Kulmbach in den vergangenen Tagen stabil nach unten entwickelt hat und nun zwischen 10 und 20 liegt. Gleichzeitig habe das Klinikum die Zeit genutzt, um das Besuchsrecht unter den gegebenen Rahmenbedingungen weiter zu optimieren, informiert die Geschäftsführerin und betont gleichzeitig: " Stationär behandlungsbedürftige Patienten stellen aber weiterhin besonders schutzwürdige Personengruppen dar." Angermanns Empfehlung lautet daher: "Besuche sollten deshalb bis auf Weiteres auch künftig - insbesondere bei absehbar kurzen stationären Aufenthalten und unproblematischen Genesungsverläufen - eher zurückhaltend gehandhabt werden."

Heimträger suchen nach gemeinsamem Konzept:

Für die Heime, die die Arbeiterwohlfahrt im Landkreis Kulmbach betreibt, seien Lockerungen bereits in der Vorbereitung gewesen, sagt Hauptgeschäftsführerin Margit Vogel. Aber dann sei die Einladung aus dem Landratsamt an alle Träger gekommen. Das begrüße die AWO ausdrücklich: "Wir brauchen ein klares Konzept, das möglichst für alle gilt. Das Hin und Her ist Gift für alle, vor allem für die Bewohner, die enttäuscht sind, wenn ihre Angehörige nicht kommen dürfen." Für Margit Vogel ist klar, dass sich ein gemeinsames Konzept an bestimmten Schwellenwerten der 7-Tages-Inzidenz orientieren muss. Gleiche Regeln für alle seien erstrebenswert, sagt Margit Vogel. "Bewohner und Angehörige müssen wissen, woran sie sind." Einen dringenden Wunsch hat sie aber: "Bitte kein grundsätzliches Besuchsverbot. Die Menschen brauchen Kontakte. Wenn es nötig ist, muss ein entsprechendes Hygienekonzept greifen.

Das unterschreibt auch Jürgen Dippold inhaltlich. Der BRK-Kreisgeschäftsführer stellt sich eine Ampellösung, also drei Stufen, vor: Inzidenzwerte zwischen 0 und 35, zwischen 35 und 50 sowie mehr als 50 sollten die Richtschnur dafür sein, welche Regeln es für Besuche in Senioren- und Pflegeheimen gibt, meint Dippold. Auch er befürwortet eine landkreisweit möglichst einheitliche Lösung, die für Bewohner und Angehörige aller Heime gilt und die vor allem Bestand hat, damit sich die Menschen nicht immer wieder neu orientieren müssen, welche Regelung gerade für welches Haus gilt. "Bei uns melden sich immer wieder Angehörige, die unsere Regeln nicht verstehen und sich auf anderslautende Konzepte benachbarter Häuser anderer Träger beziehen. Das verwirrt die Leute. Allein schon aus diesem Grund ist ein Konzept für alle begrüßenswert." Nach der Lösung wollen Vertreter des Landratsamts, der AWO, der Diakonie, der Caritas und des BRK in Kulmbach nun gemeinsam suchen und daraus ein tragfähiges Konzept stricken.

Vom 1. Oktober an gelten folgende Besuchsregeln in Kulmbach:

Die Besuchszeit im Klinikum Kulmbach ist vom 1. Oktober an von Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr und am Samstag, Sonntag, Feiertag von 13 bis 18 Uhr. Mit der Erweiterung der Besuchszeiten am Wochenende sollen eine bessere Verteilung der Besucherströme und kürzere Wartezeiten am Haupteingang ermöglicht werden.

Pro Tag darf nur ein Besucher pro Patient während der festgesetzten Besuchszeit für 30 Minuten einen Besuch abstatten.

Die Möglichkeit der Abgabe von persönlichen Gegenständen am Haupteingang, auch außerhalb der Besuchszeiten, bleibt bestehen.

Die Regeln für die Fachklinik Stadtsteinach.

In der Fachklinik Stadtsteinach bleibt es aufgrund der besonders vulnerablen Gruppen der geriatrischen Patienten vorerst bei einer festen Kontaktperson, die für Besuche während der offiziellen Besuchszeiten zwischen 14 und 16 Uhr zugelassen ist und einen Besucherausweis vom Haus erhält.

In beiden Häusern gilt:

Weiterhin gilt für beide Häuser nach wie vor die Verpflichtung der Registrierung aller Besucher, die bei Betreten des Klinikums und der Fachklinik auch Gesundheitsfragen beantworten müssen.

Alle Besucher müssen ihren Namen und eine Telefonnummer hinterlassen. Die Checkliste für Besucher ist auch von der Homepage www.klinikum-kulmbach.de unter der Rubrik Informationen zum Corona-Virus/Downloads herunterzuladen und kann vorausgefüllt mitgebracht werden.

Im Eingangsbereich des Klinikums und der Fachklinik sowie auf allen Stationen stehen Desinfektionsmittel für die Hände bereit.

m Klinikum muss vom Besucher ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Auch die Patienten sollten möglichst, wenn ihr Gesundheitszustand das zulässt, während des Besuchs einen Mund-Nasenschutz tragen. Die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sind einzuhalten.

Personen mit Symptomen einer Infektionserkrankung (zum Beispiel Erkältung) dürfen das Klinikum und die Fachklinik als Besucher nicht betreten.

In speziellen Bereichen der Klinik,, zum Beispiel auf den Infektionsstationen, in Infektionszimmern oder auch im Intensivbereich, bleiben weitergehende Einschränkungen des Besuchsrechts vorerst bestehen.

Für die Begleitung Sterbender und Besuche auf der Palliativstation gibt es Ausnahmeregelungen.

Werdende Väter sind natürlich weiterhin zur Geburt und zum Verbleiben bei der Mutter zugelassen.

Alle Besuche, darauf weist die Geschäftsführerin hin, müssen vorab zwingend mit der jeweiligen Abteilung abgestimmt werden, damit die Höchstzahl der zugelassenen Besucher auf der Station eingehalten werden kann. Besuche sind auch vom 1. Oktober an ausschließlich während der Regelbesuchszeiten möglich. In Mehrbettzimmern darf ein Besuch jeweils nur für einen Patienten zeitgleich erfolgen. Auch deshalb ist eine Absprache wichtig. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften können sich Besucher und Patienten auch im Außenbereich treffen.

Die Regelungen gelten bis auf Weiteres, heißt es in der Mitteilung aus dem Klinikum. "Sollten sich die Infektionszahlen im Landkreis Kulmbach wieder deutlich erhöhen, behalten wir uns Änderungen der Besuchsregelungen vor", informiert Brigitte Angermann abschließend.

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