Dieser fiel aus allen Wolken, als er am 14. Januar die Rechnung erhielt - inklusive 22,40 Euro Schadenersatzforderung, 52 Euro Inkassovergütung, zwölf Euro Halterermittlungskosten, 10,40 Euro Post- und Telekommunikationspauschale plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Er fragte bei der Polizei nach, dort hieß es, er solle zahlen. Das tat er fristgerecht, doch seine Verärgerung ist noch nicht verraucht. Euro Collect bestätigte nun auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Forderung vom 14. Januar das erste und einzige Schreiben gewesen sei. Ein Verzug müsse nicht vorliegen, da es hier um eine Forderung nach Schadenersatz aus unerlaubter Handlung gehe, teilte das Unternehmen mit. Die Abrechnung erfolge nach der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenverordnung. Zum Vorwurf des Wuchers erklärte das Unternehmen, ihr Mandant hätte auch sein Selbsthilferecht in Anspruch nehmen und den Falschparker abschleppen lassen können. Die Kosten hätten dann 300 bis 500 Euro betragen. "Aus Sicht unseres Mandanten war unsere Beauftragung die angenehmere Lösung für den Falschparker", lautete das Statement. Da ein Auto nicht als "empfangsbedürftiger Gegenstand" wie ein Briefkasten gelte, habe sich an dem Abend kein Hinweis auf einen Parkverstoß beziehungsweise eine Zahlungsaufforderung am Fahrzeug befunden.