Im Haus der Ex sollten auch die 25-Jährige aus dem Landkreis Bayreuth und ihr Ehemann nächtigen. Die 25-Jährige und die Gastgeberin waren bis zum 26. Februar 2017 Busenfreundinnen. Man verließ in alkoholisierter Stimmung den Fasching, betrat das Haus der Gastgeberin und man war sich einig, noch ein Betthupferl in Form von Schnitzeln zu sich zu nehmen.
Während die Gastgeberin im Wohnzimmer war und der Ehemann der Frau aus dem Landkreis auf der Toilette, befanden sich der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer in der Küche - die Frau trug ein Faschingskostüm mit einem knielangen, weiten Rock. Der Angeklagte behauptet, er und die 25-Jährige seien ganz normal nebeneinander gestanden und es sei dabei nichts vorgefallen. Er habe einen Schrei "Hey" gehört, den Schlag gespürt und da sei ihm schon schwarz geworden vor Augen. Die 25-Jährige dagegen behauptet, sie habe gerade nach Tellern in einem Oberschrank greifen wollen, als der Angeklagte sie von hinter begrapschte. Sie habe sich umgedreht und ihn zurückgestoßen, worauf der Angeklagte sie nunmehr von vorne zwischen die Beine fasste: "Er hat dabei gehechelt."
Der 26-jährige Ehemann war in diesem Moment gerade aus der Toilette gekommen und will im Türrahmen stehend diesen Griff gesehen und sofort eingegriffen haben.
Die 25-Jährige Gastgeberin hörte, wie der Ehemann ihrer ehemaligen Busenfreundin sagte: "Du fasst meine Frau nicht noch mal an." Die Zeugin, ihre Schwester und ihre Mutter sagte aber auch aus, dass die angeblich begrapschte Frau an jenem Abend nichts von einer sexuelle Belästigung gesagt habe. Der Ehemann aber, der wegen seiner gebrochenen Hand ins Kulmbacher Klinikum kam, nannte dort den Grund, warum er zugeschlagen habe. Im Arztprotokoll steht der Satz: "Heute Nacht wurde die Frau des Patienten belästigt." Um dies zu verifizieren, wurde ein weiterer Prozesstermin angesetzt, zu dem der behandelnde Arzt geladen wird.