Kulmbach
"Furchtbare Narbe im Gesicht unserer Heimat"
Das Landratsamt hat den "Solarpark Dörnhof" jetzt genehmigt. Das Recht bietet keine Alternative, sagt Landrat Söllner. Anlieger Udo Petzold ist entsetzt.

Kupferberg/Kulmbach - Das Landratsamt Kulmbach hat die von der Stadt Kupferberg beantragte Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Solarpark Dörnhof" erteilt. Damit kann der für die Realisierung des "Solarparks Dörnhof" erforderliche Bebauungsplan in Kraft treten. Das hat das Landratsamt am Montagnachmittag mitgeteilt. Landrat Klaus Peter Söllner macht aus seiner persönlichen Meinung zu dem 12,5 Hektar großen Solarfeld mitten in freier, weit einsehbarer Landschaft kein Geheimnis. Es gefällt ihm nicht. Aber es gibt keine Alternative. "Wir mussten es genehmigen", macht Söllner deutlich. Udo Petzoldt, einer der 18 Anlieger, die sich deswegen an den Petitionsausschuss gewendet hatten, ist entsetzt über die Nachricht. "Das ist eine bittere, furchtbare Narbe im Gesicht unserer schönen Heimat."
"Den Bebauungsplan hatte die Stadt Kupferberg in Ausübung ihrer Planungshoheit zusammen mit der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans am 23. Oktober beschlossen und so die planerische Grundlage gelegt. Eine gesonderte zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich" teilt das Landratsamt mit. Sehr schnell haben Anlieger reagiert und versucht, das riesige Projekt zu stoppen. Die Sympathie aller drei Kulmbacher Landtagsabgeordneten und auch des Landrats hatten sie. Bei einem Ortstermin vor einigen Tagen standen Martin Schöffel (CSU), Inge Aures (SPD) und Rainer Ludwig (FW) kopfschüttelnd am Schützenhaus in Neufang und haben sich vorgestellt, wie die Landschaft wohl aussehen wird, wenn statt Wiesen und Feldern auf einer Fläche, die spielend mehr als 200 Einfamilienhäuser fassen könnte, Solarpanels in der Sonne funkeln.
Udo Petzold ist sich sicher: "Wenn das erstmal gebaut ist, fragt sich sicher jeder, der daran vorbeifährt, wie man das nur machen konnte." Für Petzold gehören Solaranlagen auf Dächer, nicht in die Natur. Er fürchtet, dass der "Solarpark Dörnhof" nur der Anfang ist. "Was wird, wenn das nächste Mal einer 40 Hektar bebauen will? Da macht man für die Region Tourismuskonzepte. Letztes Jahr sollte das noch ein Nationalpark werden." Petzoldt räumt ein, dass es das Gesetz gibt, das dieses Projekt erst möglich macht. Er bezweifelt aber, ob sich der Gesetzgeber genug Gedanken gemacht hat, welche Folgen daraus entstehen.
Das Bundesgesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien ermächtigt die Landesregierungen, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Am 7. März 2017 beschloss das Bayerische Kabinett die Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und machte damit den Weg grundsätzlich frei für Photovoltaik-Projekte auf Acker- oder/und Grünlandflächen, erläutert das Landratsamt. Weitere Voraussetzung für die Realisierung der Anlage ist, dass die jeweilige Standortgemeinde eine entsprechende Bauleitplanung in die Wege leitet. Diese besteht in einer Anpassung des Flächennutzungsplans und im Erlass eines Bebauungsplans, der letztlich Rechtsgrundlage für die Errichtung der Anlage ist.
Eine derartige Änderung des Flächennutzungsplans bedürfe der Genehmigung durch das Landratsamt. Dieses habe als Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob die planende Kommune alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat. Eigene Abwägungsentscheidungen nehme das Landratsamt nicht vor. Maßgeblich sei allein die kommunale Planungshoheit der Gemeinde. Die Rechtskontrolle habe keine Mängel ergeben. "Aufgrund der geltenden Rechtslage war die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Kulmbach als Untere Bauaufsichtsbehörde in enger Abstimmung mit den beteiligten Ministerien zwingend zu erteilen", teilt das Landratsamt abschließend zu diesem Thema mit.
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