Kulmbach Geständnis rettet 27-Jährigen vor dem Gefängnis

Stephan Herbert Fuchs

Beim Brötchenausfahren hat ein junger Mann in Stadtsteinach eine Gartenmauer zum Einsturz gebracht. Vor Gericht gibt er jetzt doch noch seine Unfallflucht zu.

 
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Kulmbach/Stadtsteinach - Gerade noch einmal die Kurve bekommen hat ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Hof vor dem Amtsgericht in Kulmbach. Weil er am zweiten Verhandlungstag die ihm vorgeworfene Unfallflucht voll und ganz eingeräumt hatte, blieb ihm eine Gefängnisstrafe erspart.

Der Angeklagte hatte zwar "nur" zwei gemauerte Begrenzungssäulen umgefahren und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Weil er aber eine offene Bewährungsstrafe hatte, wäre ihm eine Gefängnisstrafe nicht erspart geblieben, zumindest dann, wenn das Gericht ihm nachgewiesen hätte, dass er nicht die Wahrheit sagt. Das hatte sich der junge Mann aber dann wohl doch genau überlegt und so kam er mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro 3000 Euro) und drei Monaten Fahrverbot davon.

Der 27-Jährige hatte beim Brötchenausfahren in Stadtsteinach mit seinem Pkw gewendet und dabei eine gemauerte Gartensäule umgefahren. Die Säule war auf eine weitere Säule gefallen und hatte auch diese samt Gartenmauer zerstört. Der Schaden lag bei zusammen rund 6500 Euro. Trotzdem hatte sich der Angeklagte damals nicht um den Schaden gekümmert, sondern seine Brötchentour einfach fortgesetzt.

Noch während des ersten Verhandlungstages hatte der junge Mann den Zusammenstoß mit der Säule zwar zugegeben, allerdings wollte er einen Notizzettel mit Namen und Anschrift bei einem der geschädigten Anlieger hinterlassen haben. Das hatte ihm von Anfang an keiner der Prozessbeteiligten geglaubt. Grund dafür war, dass der Zettel, der ohnehin nicht ausgereicht hätte, nie gefunden wurde. Weder im Briefkasten, noch an der Säule oder an der Haustür oder sonstwo ist dieser Zettel aufgetaucht.

Am gestrigen zweiten Verhandlungstag machte der junge Mann reinen Tisch: "Die Geschichte mit dem Zettel stimmt wirklich?", fragte Richterin Sieglinde Tettmann und der Angeklagte antwortete kleinlaut mit "nein". Das war für ihn die Rettung, denn er hatte bereits ein umfangreiches Vorstrafenregister und stand unter offener Bewährung.

Staatsanwalt Stefan Hoffmann sah dann auch von einer Gefängnisstrafe ab und forderte 120 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (3600 Euro) sowie drei Monate Fahrverbot. Der Angeklagte habe offenbar die Denkpause zwischen den beiden Verhandlungen genutzt, sagte der Anklagevertreter. Wegen der offenen Bewährung, der hohen Rückfallgeschwindigkeit und der Tatsache, dass er den Schaden bis heute nicht beglichen hat, müsse die Geldstrafe allerdings deutlich höher ausfallen, als in anderen vergleichbaren Fällen.

Verteidigerin Alexandra Wolf sprach sich dagegen für eine geringere Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (2400 Euro) und einem Fahrverbot von nur zwei Monaten aus. Es sei dem Angeklagten hoch anzurechnen, dass er letztlich doch noch mit der Wahrheit herausgerückt ist, stellte Richterin Tettmann fest. Die Geldstrafe müsse aber allein schon wegen der offenen Bewährung höher angesetzt werden. Als Verurteilter hat der Angeklagte außerdem die Kosten der Verhandlung zu tragen.

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