Staatsanwalt Stefan Hoffmann sah dann auch von einer Gefängnisstrafe ab und forderte 120 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (3600 Euro) sowie drei Monate Fahrverbot. Der Angeklagte habe offenbar die Denkpause zwischen den beiden Verhandlungen genutzt, sagte der Anklagevertreter. Wegen der offenen Bewährung, der hohen Rückfallgeschwindigkeit und der Tatsache, dass er den Schaden bis heute nicht beglichen hat, müsse die Geldstrafe allerdings deutlich höher ausfallen, als in anderen vergleichbaren Fällen.
Verteidigerin Alexandra Wolf sprach sich dagegen für eine geringere Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (2400 Euro) und einem Fahrverbot von nur zwei Monaten aus. Es sei dem Angeklagten hoch anzurechnen, dass er letztlich doch noch mit der Wahrheit herausgerückt ist, stellte Richterin Tettmann fest. Die Geldstrafe müsse aber allein schon wegen der offenen Bewährung höher angesetzt werden. Als Verurteilter hat der Angeklagte außerdem die Kosten der Verhandlung zu tragen.