Das Geschehen rund um den Faustschlag beschäftigte das Kulmbacher Amtsgericht jetzt mehrere Stunden lang. Das war von Kopfnüssen die Rede, von linksextremer Musik, von angeblicher Zechprellerei und von einem Hitlergruß. Schauplatz des Geschehens war die Spielothek Fly am Kressenstein. Am 22. Februar dieses Jahres feierte der Angeklagte dort mit zwei anderen Personen, während das spätere Opfer beim Ausschenken und Bedienen half und als eine Art DJ für die Musik zuständig war. Die Musik war auch gleich der erste Streitpunkt zwischen dem 27-Jährigen und dem 38-Jährigen. Die Rede war von "linksextremer Musik", die das Opfer später als Punkrock titulierte. Die Gruppe um den Angeklagten wollte das nicht hören und forderte andere Musik. Da sah das spätere Opfer die tätowierten Runen am Unterarm des Angeklagten und regte sich darüber aus. Ob die Beschimpfung "Nazi" wirklich gefallen ist, konnte nicht geklärt werden. Jedenfalls will die Bedienung gesehen haben, wie der Angeklagte den Hitlergruß zeigte. Das Opfer selbst sah das nicht, will aber gehört haben, wie der Angeklagte "88" rief, ein in bestimmten Kreisen bekannter Code für "Heil Hitler", weil das "h" der achte Buchstabe des Alphabets ist.