Kulmbach Hitlergruß und Zechprellerei

Stephan Herbert Fuchs
Hitlergruß und Zechprellerei Quelle: Unbekannt

In einer Kulmbacher Spielothek kommt es im Februar zwischen zwei Männern wegen der Musik zu einem Streit. Schnell finden sich weitere Themen. Jetzt trafen sich die Streithansel vor Gericht wieder.

 
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Kulmbach - Eigentlich geht es nur um einen einzigen Faustschlag, doch der hatte es in sich. Ein 27-jähriger Techniker aus Kulmbach soll einen elf Jahre älteren Arbeiter mit der rechten Faust mitten ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer trug einen Nasenbeinbruch davon, wurde mit dem Krankenwagen zur Erstversorgung ins Klinikum gebracht und ein paar Tage später operiert. Drei bis vier Wochen lang dauerten die Schmerzen an.

Das Geschehen rund um den Faustschlag beschäftigte das Kulmbacher Amtsgericht jetzt mehrere Stunden lang. Das war von Kopfnüssen die Rede, von linksextremer Musik, von angeblicher Zechprellerei und von einem Hitlergruß. Schauplatz des Geschehens war die Spielothek Fly am Kressenstein. Am 22. Februar dieses Jahres feierte der Angeklagte dort mit zwei anderen Personen, während das spätere Opfer beim Ausschenken und Bedienen half und als eine Art DJ für die Musik zuständig war. Die Musik war auch gleich der erste Streitpunkt zwischen dem 27-Jährigen und dem 38-Jährigen. Die Rede war von "linksextremer Musik", die das Opfer später als Punkrock titulierte. Die Gruppe um den Angeklagten wollte das nicht hören und forderte andere Musik. Da sah das spätere Opfer die tätowierten Runen am Unterarm des Angeklagten und regte sich darüber aus. Ob die Beschimpfung "Nazi" wirklich gefallen ist, konnte nicht geklärt werden. Jedenfalls will die Bedienung gesehen haben, wie der Angeklagte den Hitlergruß zeigte. Das Opfer selbst sah das nicht, will aber gehört haben, wie der Angeklagte "88" rief, ein in bestimmten Kreisen bekannter Code für "Heil Hitler", weil das "h" der achte Buchstabe des Alphabets ist.

Doch damit nicht genug. Als die Gruppe um den Angeklagten die Spielothek verlassen wollte, forderte die Bedienung eine Bekannte des Angeklagten auf, ihre Rechnung zu begleichen. Ob es um drei, neun oder 21 Euro ging, auch das ist noch unklar. Die Frau jedenfalls war der Auffassung bereits bezahlt zu haben, wobei das spätere Opfer angeblich die Tür nach draußen versperrte. Erst auf den Vorhalt hin, dass dies Freiheitsberaubung sei und man jetzt die Polizei rufe, habe der Mann wieder aufgesperrt.

Draußen im Freien ging der Streit weiter bis die Situation eskalierte und es zum dem verhängnisvollen Faustschlag gekommen sein soll. Ob die Faust wirklich flog, ist offen. Der Angeklagte äußerte sich in der Verhandlung nicht zu den Geschehen, sein Bekannter schilderte den Vorfall ganz anders. Das angebliche Opfer soll dem Angeklagten eine Kopfnuss verpasst haben, eine zweite habe der Angeklagte mit dem Ellbogen abgewehrt, daher auch die Verletzungen, so der Bekannte.

"Stimmt nicht", so das Opfer. Der Angeklagte habe aufgezogen und ihm den Schlag verpasst. Seine Brille sei in hohem Bogen davongeflogen und er sei voller Blut gewesen. Von einer Kopfnuss könne keine Rede sein. Die junge Frau, die der Zechprellerei beschuldigt wurde, will nichts mitbekommen haben. Sie habe erst am übernächsten Tag davon erfahren, da sie die Spielothek durch den Notausgang verlassen habe. Das steht im krassen Gegensatz zu anderen Aussagen, denen zufolge die Frau bei der Auseinandersetzung nicht nur dabei gewesen, sondern sogar der Grund für die Auseinandersetzung gewesen sein soll.

Weil mehrere solcher Widersprüche im Raum stehen und weitere Zeugen vernommen werden sollen, unterbrach Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung und legte einen Fortsetzungstermin auf den 30. Oktober fest. Bis dahin sollen ein Plan der Spielothek und Fotos von der Örtlichkeit vorgelegt werden, damit alle Beteiligten den Ablauf besser nachvollziehen können.

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