Der Angeklagte räumte vor Gericht die Alkoholfahrt unumwunden ein. Er habe sich so in Rage befunden, da sei ihm "alles wurscht" gewesen. Getreten habe er nicht, er habe sich lediglich gegen die Blutentnahme wehren wollen, weil er Angst vor Spritzen habe. Sein Problem war es allerdings, dass er innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre schon zwei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, dazu zwei Mal wegen Drogengeschichten und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Erst wenige Wochen vor der jetzigen Trunkenheitsfahrt hatte er den Führerschein zurückbekommen, seit der Fahrt ist er wieder weg.
Das wird er nach dem jetzigen Urteil in den kommenden sechs Monaten auch noch bleiben. Staatsanwalt Hoffmann hatte sogar eine noch längere Sperre von einem weiteren Jahr gefordert. Er wollte auch eine noch höhere Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (6000 Euro). Verteidiger Olaf Schröder wollte dagegen überhaupt keine Sperrfrist mehr, schließlich sei der Führerschein schon so lange weg, außerdem werde sein Mandant über eine langwierige und kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung ohnehin nicht herumkommen. Der Anwalt plädierte außerdem für eine Geldstrafe von nur 90 Tagessätzen.
Richterin Tettmann rechnete dem 27-Jährigen zugute, dass er nicht das Mindeste beschönigt und alles zugegeben habe. Nachdem der Führerschein ja schon neun Monaten weg sei, reichten weitere sechs Monate völlig aus, meinte sie.