Kulmbach Im Suff völlig ausgerastet

Stephan Herbert Fuchs
Im Suff völlig ausgerastet Quelle: Unbekannt

Ein 27-Jähriger setzt sich mit 1,9 Promille ans Steuer seines Autos. Nachdem ihn die Polizei erwischt hat, trampelt er wild um sich. Jetzt verdonnert ihn das Gericht zu einer saftigen Geldstrafe.

 
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Kulmbach - Diese Nacht ging für einen 27-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach völlig daneben: Zuerst wurde er mit fast 1,9 Promille Alkohol im Blut erwischt, danach schoss er völlig über das Ziel hinaus und widersetzte sich mit allen Kräften der Blutentnahme. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat ihn das Kulmbacher Amtsgericht jetzt zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (4400 Euro) verurteilt. Seinen Führerschein musste der Angeklagte längst abgeben, vor Ablauf von weiteren sechs Monaten darf er keinen neuen beantragen.

Mit diesem Urteil hat der Techniker noch Glück im Unglück, denn die ursprüngliche Anklage sah einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte vor. Dann hätte es keine Geldstrafe mehr gegeben, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Nach der Vernehmung aller drei beteiligten Polizeibeamten und des behandelnden Arztes stellte sich allerdings heraus, dass der 27-Jährige nicht gezielt zugetreten, sondern nur wild um sich gestrampelt hatte.

Trotzdem, die Vernunft ist dem Angeklagten in dieser Nacht völlig abhanden gekommen, wie es Staatsanwalt Stefan Hoffmann formulierte. Nach einer feuchtfröhlichen Feier am 26. Oktober des vergangenen Jahres im Kauernburger Schlössla machte ihm seine damalige Freundin Ärger. Deshalb war er mitten in der Nacht noch nach Stadtsteinach gefahren. Nicht auf der Bundesstraße, sondern auf der Ortsverbindungsstraße über Hummendorf. Weil dort nicht kontrolliert wird, wie er irrtümlich dachte.

Tatsächlich fuhr die Polizei in dieser Nacht genau dort Streife. Als die Beamten bei ihm Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, musste der junge Mann erst einmal blasen. Angesicht des Wertes von fast 1,9 Promille ging es weiter in die Stadtsteinacher Klinik. Kaum dort angekommen rastete der Angeklagte völlig aus. Er habe sich immer mehr hineingesteigert und sich sämtlichen Maßnahmen widersetzt, sagte einer der Beamten. Schon am Klinikeingang sei es losgegangen. Der Angeklagte habe sich allen Anweisungen widersetzt, sich gesperrt und mit Händen und Füßen gegen die Blutentnahme gewehrt. Zu zweit habe man ihn dann am Boden fixieren müssen, damit der Arzt zur Tat schreiten konnte.

Inzwischen war aus Kulmbach Verstärkung eingetroffen, denn auch seine Personalien gab der Angeklagte nicht preis und einen Ausweis hatte er nicht dabei. Also wurde der Mann zunächst zur Wache transportiert, wo er den Rest der Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen musste. Auch das sei alles nicht reibungslos vonstatten gegangen. Hier habe er sich gegen alles gesträubt, so ein weiterer Polizeibeamter. "Hat er sich denn überhaupt irgendwann einmal beruhigt?", wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. "Eigentlich nicht", antwortete einer der Beamten.

Der Angeklagte räumte vor Gericht die Alkoholfahrt unumwunden ein. Er habe sich so in Rage befunden, da sei ihm "alles wurscht" gewesen. Getreten habe er nicht, er habe sich lediglich gegen die Blutentnahme wehren wollen, weil er Angst vor Spritzen habe. Sein Problem war es allerdings, dass er innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre schon zwei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, dazu zwei Mal wegen Drogengeschichten und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Erst wenige Wochen vor der jetzigen Trunkenheitsfahrt hatte er den Führerschein zurückbekommen, seit der Fahrt ist er wieder weg.

Das wird er nach dem jetzigen Urteil in den kommenden sechs Monaten auch noch bleiben. Staatsanwalt Hoffmann hatte sogar eine noch längere Sperre von einem weiteren Jahr gefordert. Er wollte auch eine noch höhere Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (6000 Euro). Verteidiger Olaf Schröder wollte dagegen überhaupt keine Sperrfrist mehr, schließlich sei der Führerschein schon so lange weg, außerdem werde sein Mandant über eine langwierige und kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung ohnehin nicht herumkommen. Der Anwalt plädierte außerdem für eine Geldstrafe von nur 90 Tagessätzen.

Richterin Tettmann rechnete dem 27-Jährigen zugute, dass er nicht das Mindeste beschönigt und alles zugegeben habe. Nachdem der Führerschein ja schon neun Monaten weg sei, reichten weitere sechs Monate völlig aus, meinte sie.

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