Kulmbach
In Sachen Wasser noch viele Fragen offen
Soll Harsdorf sich an die Fernwasserversorgung Oberfranken anschließen oder die Tiefbrunnen beibehalten? Darüber muss der Gemeinderat bald entscheiden.

Harsdorf - Noch ist nicht geklärt, wie die künftige Wasserversorgung von Harsdorf und Ramsenthal aussehen wird, denn bei einer Arbeitssitzung der Gemeinde Harsdorf mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Hof blieb die Frage offen, ob ein Anschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken oder die Beibehaltung der beiden Tiefbrunnen favorisiert wird. Wie der Harsdorfer Bürgermeister Günther Hübner in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte, haben die beiden Ratsgremien von Harsdorf und Bindlach nicht mehr viel Zeit. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Zuschüssen im Rahmen der Härtefallregelung stehe man jedenfalls unter Zeitdruck: Maßnahmen für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung müssen bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
Zur Härtefallregelung der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verwies Bürgermeister Günther Hübner auf eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Demnach sollen zukünftig noch mehr Kommunen von den staatlichen Fördermitteln zur Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen profitieren. Die Infrastruktur in den Regionen müsse fit sein für die Zukunft. Das gelte auch für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung. Mit geänderten Förderrichtlinien könne zielgerichtet und -gerecht eine hohe Qualität bei der Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen erreicht werden. Zur Vermeidung von unzumutbaren Belastungen der Bürger bei der Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen unterstütze die Staatsregierung die Kommunen in besonderen Härtefällen. Hierfür stehen pro Jahr bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Die Härtefallschwellen werden Hübner zufolge jetzt so weit abgesenkt, dass noch mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen können. Dabei profitieren insbesondere Räume mit besonderem Handlungsbedarf. Es sollen außerdem zukünftig auch inner- und interkommunale Lösungen gefördert werden. Um der aktuellen Baupreisentwicklung Rechnung zu tragen, werden die Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen angehoben. Und auch eine Deckelung der Zuwendungen entfällt künftig. Die neuen Richtlinien sind zum 1. November 2018 in Kraft getreten.
Einen Härtefall sieht Bürgermeister Günther Hübner bei der bevorstehenden Entscheidung zur zentralen Wasserversorgung für die Gemeinde Harsdorf und den Ortsteil Ramsenthal der Nachbargemeinde Bindlach sowie den geplanten Abwassermaßnahmen im Tulpenweg und der Blumenstraße als gegeben an. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, sind die bisherigen Kosten bis ins Jahr 1991 aufzuzeigen. Bürgermeister Hübner: "Der Verwaltung liegen diese Zahlen nur bis Anfang der 2000er-Jahre vor. Aktuell hoffen wir darauf, dass die Gemeinde Bindlach noch ergänzende Unterlagen liefern kann."
Was die Entscheidung zur künftigen Wasserversorgung angeht, muss sich der Gemeinderat laut Bürgermeister Hübner darüber im Klaren sein, dass eine Beibehaltung der beiden Tiefbrunnen ohne eine deutliche Vergrößerung des Wasserschutzgebietes keine Aussicht auf eine wasserrechtliche Genehmigung habe. Klar sei, dass ein Anschluss an die Fernwasserversorgung Oberfranken für die Gemeinden Harsdorf und Bindlach leichter zu finanzieren ist. Günther Hübner: "Es ist keine leichte Entscheidung, aber sie muss bis zum Sommer 2019 fallen." Durchaus möglich, dass noch eine Bürgerversammlung davor geschaltet wird.
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