Was als Arbeitsunfall gilt, das ist ebenfalls gesetzlich vorgegeben, weiß der Kulmbacher Durchgangsarzt. Darunter fallen alle Unfälle, die nach dem Verlassen der Haustür auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause und natürlich direkt am Arbeitsplatz geschehen und auch Schulwegunfälle zählen dazu. Als Arbeitsunfall gilt es seit einigen Jahren übrigens auch, wenn zum Beispiel ein Bauarbeiter oder eine Krankenschwester sich "verheben". Man muss nicht unbedingt gestürzt sein, einen Autounfall erlitten haben oder von einem Gegenstand getroffen worden sein. Bei kleineren Unfällen, bei denen Arbeitsunfähigkeit nicht über den Tag des Unfalls hinausgeht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, kann auch der Hausarzt tätig werden. Für alles, was darüber hinaus geht, ist die Vorstellung beim Durchgangsarzt notwendig. Dieser überwacht den Behandlungsverlauf. Die Behandlung kann beim Hausarzt fortgesetzt werden. Durchgangsärzte gibt es selbstverständlich im Falle sehr schwerer Verletzungen auch in Krankenhäusern. Am Kulmbacher Klinikum ist das beispielsweise der Leitende Arzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, Dr. Gerhard Finkenzeller. "Übrigens: Der Durchgangsarzt ist ebenfalls aufzusuchen, wenn eine Wiedererkrankung aufgrund von Folgen eines Arbeitsunfalls auftritt", informiert Dr. Dentler.