Wenn jemand Rauschgift in einer Menge wie der jetzt bei dem Kulmbacher gefundenen in seinem Besitz hat, geht der Gesetzgeber automatisch vom Verdacht des Handels aus. 300 Gramm "Gras" zu besitzen wäre, wie der Gesetzgeber das sieht, für den Eigengebrauch zu viel. Der Besitz von Marihuana ist immer illegal. Straffrei, das heißt mit einer Einstellung des Verfahrens, geht man in Bayern in der Regel nur aus, wenn man nicht mehr als sechs Gramm Haschisch besitzt.
Anders sieht es aus, wenn man nicht "nur" Konsument,sondern auch Händler ist. Bis zu fünf Jahre Haft drohen bei einer Verurteilung wegen "einfachen" Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Handelt jemand mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wird gleichzeitig mit einer Waffe erwischt, dann beginnt das Strafmaß bei fünf Jahren. Bei der Waffe muss es nicht um eine Pistole handeln, auch Messer beispielsweise zählen dazu. Sollten die Ermittler dem Kulmbacher den Einsatz der "schwertähnlichen" Waffe in Bezug auf Handel mit Drogen zur Last legen, müsste er sich auf mindestens fünf Jahre Gefängnis einstellen.
Den Wert des bei dem Kulmbacher sichergestellten Marihuanas will die Polizei nicht nennen. Einschlägigen Internetseiten zufolge dürfte er, was das "Gras" angeht, bei etwa 4500 Euro liegen. Zwischen 13 und 15 Euro soll der Grammpreis für "Gras" laut Internet in Bayern liegen, angeblich 30 Prozent über dem deutschen Durchschnitt und 50 Prozent mehr als die Droge pro Gramm in Berlin kostet. Schon lang, auch das erfährt man auf einschlägigen Seiten im Netz, wird Hanf, aus dem Marihuana gemacht wird, in großen Mengen auch in Deutschland angebaut. Weiterhin sind aber auch Drogen aus anderen Ländern hierzulande im Handel.