Kulmbach Räuberpistole zum Bierfest mit Folgen

Stephan Herbert Fuchs
Auf der Bierwoche 2019 ging es nicht immer friedlich zu, wie eine Strafverhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht derzeit zeigt. Foto: Archiv/Gabriele Fölsche Quelle: Unbekannt

Aus Rache für einen zerbrochenen Krug schwärzt ein Bierwochenbesucher seinen Kumpel bei der Polizei an. Deren Einsatz wegen eines vermeintlichen Selbstmordversuchs hat nun ein gerichtliches Nachspiel.

 
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Kulmbach - Dieser Besuch der Bierwoche lief für zwei Kumpels aus Kulmbach gewaltig aus dem Ruder: Weil sein Bierkrug zu Bruch gegangen war, wollte ein 24-jähriger Mann seinem 44-jährigem Kumpel eins auswischen. Er rief am 28. Juli des vergangenen Jahres gegen halb zwei Uhr nachts bei der Polizei an und meldete, dass sich der Kumpel das Leben nehmen wolle. Weil die Geschichte plausibel klang, rückte die Polizei an - und das Unheil nahm seinen Lauf.

Der Kumpel widersetzte sich mit Händen und Füßen seiner Festnahme und ging auf die Beamten los. Der 24-Jährige hatte wohl spätestens zu diesem Zeitpunkt gemerkt, was er angerichtet hatte und wollte seinem Kumpel zu Hilfe kommen. Auch er setzte sich tatkräftig zur Wehr und wollte die Festnahme verhindern. Doch das alles nützte nichts. Der 44-Jährige wurde ins Bezirkskrankenhaus gebracht und musste dort einen kompletten Tag verbringen. Nun landeten beide als Angeklagte vor dem Kulmbacher Amtsgericht, unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem listete die Anklage eine ganze Reihe heftigster Beleidigungen gegen die Ordnungshüter auf.

Doch damit nicht genug. Schon bei der Motorradsternfahrt im April 2019 waren die beiden auffällig geworden. Sie rissen einen Absperrungspfosten aus der Verankerung und trugen ihn gleichsam als Trophäe mit sich. Von der Polizei darauf angesprochen, wurden sie ausfällig, widersetzten sich der Feststellung ihrer Personalien und beleidigten die Beamten.

Vor Gericht zeigte sich der 24-Jährige rundum geständig. Schon vor dem Bierwochenbesuch habe man mit Bier und Eierlikör vorgeglüht. Im Zelt habe er dann bestimmt "vier, fünf, sechs Maß" getrunken. Als aus ungeklärten Umständen sein Bierkrug zu Bruch gegangen war, habe er seinem Kumpel zunächst "eine verpasst", dann sei er auf die Idee mit dem Anruf bei der Polizei gekommen, um ihm "eins reinzuwürgen", wie er jetzt offen zugab.

Als er später gesehen habe, dass die Beamten ernst machen und den Kumpel mitnehmen, habe er ihn wieder befreien wollen. "Ich habe großen Mist gebaut", bekannte der junge Mann kleinlaut. Er könne sich gar nicht erklären, warum er so überreagiert habe. Gleich am nächsten Tag sei er zur Polizei gegangen und habe die Sache richtiggestellt. Die Freundschaft der beiden hatte seit dem Vorfall erheblich gelitten.
Was den Vorfall bei der Motorradsternfahrt anging, beharrte er allerdings darauf, dass die Polizeibeamten nicht uniformiert gewesen seien. Deshalb hätten er und sein Kumpel auf die Präsentation eines Dienstausweises bestanden, was die Beamten verweigert hätten. Warum sie überhaupt den Absperrpfosten aus der Verankerung gerissen hätten, wollte das Gericht wissen. "Wir waren beide betrunken", lautete die Antwort.

Zur Aufklärung des Geschehens hörte das Gericht eine ganze Reihe von Polizeibeamten, die bei der Bierwoche und bei der Motorradsternfahrt Dienst hatten und mit dem Geschehen konfrontiert waren. Es sei schon einer der gravierenden Einsätze des vergangenen Jahres gewesen, sagte ein Beamter der Bereitschaftspolizei aus Nürnberg. Die Suizid-Ankündigung habe durchaus glaubhaft geklungen, deshalb habe man sämtliche Maßnahmen ergriffen. "Wir hatten ganz schön zu kämpfen, um die Situation in den Griff zu bekommen", sagte ein weiterer Beamter der Bereitschaftspolizei aus Nabburg. Verbal seien die beiden schon sehr ausfallend gewesen, der 44-Jährige habe den kompletten Wortschatz ausgepackt, stellte einer der Polizisten lakonisch fest.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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