Damit wäre der 21-Jährige im Normalfall wohl locker mit einer Bewährungsstrafe aus dem Sitzungssaal gegangen, wenn da nicht seine trotz des jungen Alters so umfangreiche Vorstrafenliste wäre. Sie reichte von Pöbeleien im Fritz-Einkaufszentrum bis hin zum Zeigen des Hitlergrußes auf dem Kulmbacher Weihnachtsmarkt. Immer wieder hatte er auch wehrlose Schüler am ZOB provoziert und verprügelt. Richter Berner sprach von einer "massiven und breitgestreuten Straffälligkeit über einen längeren Zeitraum hinweg". Deswegen wurde der 21-Jährige im vergangenen Jahr auch zu zwei Jahren verurteilt. Zunächst auf Bewährung, doch weil der junge Mann die Bewährungsauflagen in keinster Weise erfüllte, wurde er im Februar festgenommen, seitdem muss er die Strafe in Ebrach absitzen.
Die letztlich auch verhängte Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren hatte bereits Staatsanwalt Jan Köhler in seinem Plädoyer gefordert. Er nannte das Vorstrafenregister des Angeklagten "beeindruckend, natürlich im negativen Sinne". Verteidiger Pittroff hielt dagegen zwei Jahre und vier Monate für ausreichend. "Sie haben alle Chancen gehabt", sagte Richter Berner zum Angeklagten. Auffällig sei, dass es immer nur um Kleinkriminalität gehe. Schwerkriminalität sei bislang ausgeblieben, jedoch sei der Angeklagte von einem straffreien Leben weit entfernt.
Der mitangeklagte Azubi kam mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung davon. Er war nur bei der ersten Schlägerei dabei und, wie es dessen Verteidiger Andreas Piel ausdrückte, "eine Randfigur des Tatgeschehens". Trotzdem hatte sich Staatsanwalt Köhler beim Mitangeklagten für einen Dauerarrest ausgesprochen.