Kulmbach Schlägerei bringt Frau vor Gericht

Klaus Rössner
Schlägerei bringt Frau vor Gericht Quelle: Unbekannt

Impulskontrollstörungen können einen Menschen in Teufels Küche bringen. Oder vor den Kadi. Das musste eine 47-jährige Kulmbacherin erkennen, die sich vor dem Amtsgericht zu verantworten hatte.

 
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Kulmbach - Die Frau war im Oktober vergangenen Jahres mit einem Pärchen aneinander geraten, das sie in ihre Wohnung aufgenommen hatte. Im Verlauf des nachfolgenden Streits hatte sie den weiblichen Part des Duos verletzt, indem sie der Frau den Ellenbogen in den Bauch rammte. Die Konsequenz: Eine Anklage wegen Körperverletzung.

Wenige Wochen später besuchte die Kulmbacherin das nunmehr ausgezogene Duo und forderte von ihm Geld und Kleidungsstücke zurück, die sie geliehen hatte. Ihre Forderungen untermauerte die cholerisch reagierende Frau mit Morddrohungen und der Ankündigung, dass sie die Wohnung auseinandernehmen werde, wie Anja Lettenbauer als Vertreterin der Anklage vortrug. Rechtlich zu bewerten sei dies als der Versuch der Nötigung.

Vor Gericht schilderte die Angeklagte ihre Version des Tathergangs. Danach schloss sie Bekanntschaft mit der Geschädigten, die sich um eine Anstellung im gleichen Betrieb wie die mutmaßliche Täterin bemühte. Man war sich sympathisch, deshalb nahm die Angeklagte die Arbeitslose in ihrer Wohnung auf. Auch deren Lebensgefährte, ein Obdachloser, fand dort Unterschlupf. Doch schon bald zogen Wolken am Horizont der trauten Dreisamkeit auf. "Mir sind Gegenstände abhandengekommen. Außerdem fehlte Geld", sagte die Beschuldigte, die sich auch darüber geärgert hatte, dass das Pärchen ihre Lebensmittel aufbrauchte und sich am Kühlschrank bediente. Aus einer solchen Situation heraus entwickelte sich ein Streit, der in Handgreiflichkeiten mündete. Die Angeklagte verpasste dabei dem Opfer, einer 23-jährigen gebürtigen Bayreutherin, einen Schlag in den Magen. "Wir machen halt mal Gaudi. Manchmal hab ich blaue Flecken, manchmal ein anderer" erklärte die Angeklagte ihre eigenwillige Art.

Wenige Wochen später besuchte sie das Pärchen an seinem neuen Wohnsitz, um Geld sowie eine Jacke und eine Hose zurückzufordern. Dies untermauerte sie mit wilden Drohungen. "Ich habe niemals gesagt, dass ich sie absteche, aber verprügelt hätte ich sie schon", gab sie freimütig zu.

"Sehr temperamentvoll", kommentierte Richterin Sieglinde Tettmann das Verhalten der Delinquentin. Dies bestätigte auch deren ebenfalls erschienene Betreuerin: "Wenn sie sich angegriffen fühlt, dann verliert sie die Kontrolle. Das macht sie schon immer, und deshalb bekommt sie auch Medikamente."

Nach der Beweisaufnahme, in deren Verlauf auch die Verletzte als Zeugin zu Wort kam, zog die Richterin den Schluss, dass die Angeklagte wohl unter einer Impulskontrollstörung leidet. Da sie nicht vorbestraft war, schlug die Vorsitzende vor, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Die Angeklagte hat die Wahl, 30 Arbeitsstunden oder eine Geldzahlung von 240 Euro zu leisten. Alle Verfahrensbeteiligten zeigten sich mit dieser Lösung einverstanden.

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