Vor Gericht schilderte die Angeklagte ihre Version des Tathergangs. Danach schloss sie Bekanntschaft mit der Geschädigten, die sich um eine Anstellung im gleichen Betrieb wie die mutmaßliche Täterin bemühte. Man war sich sympathisch, deshalb nahm die Angeklagte die Arbeitslose in ihrer Wohnung auf. Auch deren Lebensgefährte, ein Obdachloser, fand dort Unterschlupf. Doch schon bald zogen Wolken am Horizont der trauten Dreisamkeit auf. "Mir sind Gegenstände abhandengekommen. Außerdem fehlte Geld", sagte die Beschuldigte, die sich auch darüber geärgert hatte, dass das Pärchen ihre Lebensmittel aufbrauchte und sich am Kühlschrank bediente. Aus einer solchen Situation heraus entwickelte sich ein Streit, der in Handgreiflichkeiten mündete. Die Angeklagte verpasste dabei dem Opfer, einer 23-jährigen gebürtigen Bayreutherin, einen Schlag in den Magen. "Wir machen halt mal Gaudi. Manchmal hab ich blaue Flecken, manchmal ein anderer" erklärte die Angeklagte ihre eigenwillige Art.