Für Verteidiger Alexander Schmidtgall ist bislang "alles noch unaufgeklärt". Er brachte deshalb ein rechtsmedizinisches Gutachten ins Spiel. Es könnte klären, ob es einen Fußtritt gab, ob sich das Opfer seine schweren Verletzungen beim Sturz zugezogen hat, oder ob sie von ganz woanders herkommen. Staatsanwältin Eva Lettenbauer ist dagegen klar, dass der Angeklagte dem Opfer die schweren Verletzungen zugefügt hat. Sie stützt sich dabei auf Zeugenaussagen, die Tritte gegen Kopf gesehen haben wollen.
Am jetzigen zweiten Verhandlungstag wurde auch das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen. Neben einer Drogenvergangenheit geht es dabei auch um Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen. Bei einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2017 wegen verschiedener Drogengeschichten ist die Bewährungszeit noch nicht angelaufen. Würde der Mann jetzt wegen des Fußtritts verurteilt, müsste er die zwei Jahre zusätzlich absitzen.
Die Verhandlung wird fortgesetzt.