Im Baby-Planschbecken dürfen maximal sechs Kleinkinder gleichzeitig sein, im Nichtschwimmerbecken maximal 32 Personen zur selben Zeit. Der Sprungturm am See ist nur an den Tagen geöffnet, an denen eine Badeaufsicht vor Ort ist und er darf jeweils nur von einer Person gleichzeitig betreten werden.
Sowohl im Wasser als auch auf den Freiflächen müssen alle Vorgaben der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung eingehalten werden. Insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss durch die Badegäste eigenverantwortlich überall (an Land und im Wasser) und zu jeder Zeit eingehalten werden. Eine zusätzliche Aufsichtsperson wird dies überwachen. Bei wiederholten oder groben Verstößen wird die Gemeinde vom Hausrecht konsequent Gebrauch machen.
Die Marktgemeinde hat ein standortspezifisches Hygiene- und Schutzkonzept erarbeitet und mit dem Landratsamt und dem Gesundheitsamt abgestimmt. Auf dem Gelände gibt es mehrere Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände. Auf dem Weg vom Parkplatz bis zur Liegewiese, in den Warteschlangen an der Kasse und am Kiosk und in den Toiletten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Bürgermeister Marc Benker: "Auch wenn mir bewusst ist, dass die eine oder andere Regelung stören sollte, bitte ich von Herzen darum, dass die Gäste mit ihrem Besuch die Anstrengungen, die für die Marktgemeinde teilweise eine Kraftakt sind, zu belohnen."