Bayreuth/Kupferberg Sexueller Übergriff nach Blütenfasching

Manfred Scherer
Sexueller Übergriff nach Blütenfasching Quelle: Unbekannt

Das Landgericht kassiert den Freispruch des Amtsgerichts Kulmbach. Es hält die Belastungszeugin für uneingeschränkt glaubwürdig und spricht einen 35-Jährigen schuldig.

 
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Bayreuth/Kupferberg - Ein bleicher, niedergeschlagener Angeklagter, eine zitternde Belastungszeugin: Das Landgericht hat am Donnerstag einen 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach des sexuellen Übergriffs schuldig gesprochen und den erstinstanzlichen Freispruch des Kulmbacher Amtsgerichts aufgehoben.

Die Berufungsverhandlung in dem Fall hatte zwei Prozesstage mit jeweils langer und aufwendiger Beweisaufnahme in Anspruch genommen. Nun der Urteilsspruch: Die 25-jährige Belastungszeugin, die den Angeklagten eines sexuellen Übergriffs in einer Wohnung in Kupferberg bezichtigt hatte, ist nach Meinung der Berufungskammer unter Vorsitz von Werner Kahler ohne jeden Zweifel glaubwürdig.

Den sexuellen Übergriff beging der Angeklagte demnach am 26. Februar 2017 im Anschluss an den Kupferberger Blütenfasching - eine Kultveranstaltung im Oberland. Dort traf er auf eine junge Frau, mit der er einmal eine Beziehung gehabt hatte. Diese Frau hatte ein befreundetes, frisch verheiratetes Ehepaar aus dem Landkreis Bayreuth zu Besuch. Das Ehepaar sollte bei der Freundin in Kupferberg übernachten. Auf der Faschingsveranstaltung wurde auch der angetrunkene Angeklagte zum Nächtigen eingeladen.

Laut dem Urteil verließen der Angeklagte, das Ehepaar und die Gastgeberin den Blütenfasching und wollten in dem Haus der Gastgeberin vor dem Schlafengehen noch etwas essen. Die Hauptbelastungszeugin befand sich mit dem Angeklagten alleine in der Küche und wollte gerade aus einem Oberschrank Teller herausholen, als der Angeklagte ihr von hinten unter den Rock ans Höschen fasste. Die Frau drehte sich um, stieß den Angeklagten weg und sagte "Lass das". Worauf dieser nun von vorne ein zweites Mal zulangte. Der gerade zur Küchentüre hereinkommende Ehemann ging auf den Angeklagten los und prügelte ihn so heftig zusammen, dass er sich die Hand brach.

Vermutlich war die verspätete Anzeigeerstattung durch das begrapschte Opfer ein Grund, warum das Amtsgericht in Kulmbach sich nicht zu einer Verurteilung durchrang: Denn die Anzeige wegen des Begrapschens folgte erst auf die Anzeige des Angeklagten wegen Körperverletzung.

Doch eine Retourkutsche schloss das Landgericht aus: Schon die nach Kupferberg gerufenen Sanitäter hatten gehört, dass die Schlägerei entstand, weil jemand "begrapscht" wurde. Auch der Arzt, der die gebrochene Hand des Ehemanns tags darauf behandelte, bezeugte: Der Patient habe berichtet, seine Frau sei "angefasst" worden. Wesentlich für die Berufungskammer war jedoch die spürbare emotionale Regung des Opfers bei ihrer Aussage im Gericht und bei einer Art Gegenüberstellung, die der Vorsitzende veranlasste: "Noch selten habe ich erlebt, wie jemand von einem anderen Menschen mit jeder Faser seines Körper wegwollte."

Das Gericht verhängte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe, zudem 1500 Euro Geldauflage und 150 Stunden Arbeitsauflage.

Staatsanwalt Jan Köhler hatte 13 Monate auf Bewährung beantragt, Verteidiger Wolfgang Schwemmer Freispruch. Ob er in Revision geht, ist noch nicht entschieden.

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