Die Art der Tätigkeit ist dabei egal?
Nein. Bei einem Nachtwächter oder jemandem, der über einen längeren Zeitraum Maschinen über Bildschirme überwacht, kann es sein, dass der Arbeitgeber sagt, er darf zur Verminderung drohender Langeweile lesen, Radio hören oder auch fernsehen. Aber auch da kommt es auf den individuellen Arbeitsvertrag an.
Wie ist es denn mit der privaten Nutzung des Internets?
Hier herrscht Klarheit, wenn die private Nutzung untersagt ist. Wenn private Nutzung in angemessenem Rahmen erlaubt ist, dann gilt das grundsätzlich auch für ein WM-Spiel. Aber auch hier stellt sich natürlich die Frage, ob das nicht dem Arbeitsvertrag an sich widerspricht.
Das heißt, Push-Nachrichten mit den Toren wären erlaubt, das Streamen eines kompletten Spiels eher nicht?
Ja - wobei man eben unterscheiden muss: Darf der Mitarbeiter das Internet privat völlig frei nutzen, nur zu bestimmten Zeiten oder gar nicht?
Das heißt, wenn ich das Internet nur in der Mittagspause von 12 bis 13 Uhr privat nutzen darf, wäre eine Push-Nachricht von einem Tor, das um 14.15 Uhr fällt, verboten?
Das wäre rein rechtlich so, aber Gott sei Dank wissen die meisten Arbeitgeber in Deutschland um die Fußballbegeisterung ihrer Mitarbeiter und handeln entsprechend.
Wie ist es denn mit dem Radio - das läuft in Fabriken oder Büros doch sowieso oft im Hintergrund?
Wenn in den Arbeitsverträgen steht, dass Radiohören im Hintergrund erlaubt ist, und die Arbeitnehmer sagen dann mehrheitlich, wir wollen jetzt das Fußballspiel hören, dann gilt diese Erlaubnis auch dafür. Wenn nicht, dann gilt das Gleiche wie für Fernseher und Internet.
Kann ich denn wenigstens Urlaub nehmen, wenn Deutschland spielt?
Es gibt zwar einen Anspruch auf Urlaubsgewährung, aber nicht für einen bestimmten Zeitpunkt. Ein Arbeitgeber wird den Fußballfans unter seinen Mitarbeitern entgegenkommen, wenn er sie nicht demotivieren will. Aber natürlich muss er auch den Betrieb sicherstellen und eine entsprechende - sachgerechte - Auswahl treffen. Ein Fußballspiel, so wichtig es auch erscheinen mag, ist kein Grund, auf jeden Fall Urlaub zu bekommen. Anders als zum Beispiel die Hochzeit eines Kindes oder ein Todesfall in der Familie.
Welche Folgen haben Verstöße?
Es könnte zu einer Abmahnung mit dem Hinweis kommen, die nicht dem Arbeitsvertrag entsprechenden Tätigkeiten zu unterlassen. Eine Kündigung käme in Betracht, wenn der Mitarbeiter einen Großteil seiner Arbeitszeit mit Fußballschauen verbringt.
Wie lautet denn Ihr Rat an Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Mein Rat ist: Setzt euch zusammen, redet vorher über das Thema und vereinbart, was erlaubt ist und was nicht. Da sollten beide Seiten großzügig sein. Zum Beispiel erlauben, den Fernseher nebenbei laufen zu lassen, oder wenn das möglich ist, verlorene Zeit später wieder reinzuarbeiten.
Das Interview führte Stefan Schreibelmayer