Kulmbach - Wenn das Jugendamt beim Familiengericht den Entzug des elterlichen Sorgerechts ganz oder in Teilen beantragt, liegen schwerwiegende Gründe vor und in den meisten Fällen sind zuvor diverse Anläufe gescheitert, Eltern zum Einlenken und Nachbessern zu bewegen. Geht gar nichts mehr und sehen die Mitarbeiter des Kulmbacher Jugendamts das Kindeswohl in ernster Gefahr, müssen sie handeln. Das machen sich die Sozialarbeiter nicht leicht, betont Jugendamtsleiter Klaus Schröder: "Das Kindeswohl muss massiv und konkret gefährdet sein und wir entscheiden das vom Jugendamt auch fast nie allein, sondern haben außer in ganz dringenden Fällen, wo wir sofort handeln müssen, immer einen richterlichen Beschluss." Zwischen vier und sieben Mal pro Jahr muss das Jugendamt Kulmbach schwerwiegend eingreifen und Kinder aus dem elterlichen Haushalt herausholen.