Kulmbach Wenn der Rufname an falscher Stelle steht

Manfred Biedefeld
Auf dem neuen Personalausweis stehen die Vornamen, wobei der erste der Rufname ist. In der gleichen Reihenfolge sind die Namen auf der Rückseite in der maschinenlesbaren Zone aufgeführt, die bei Ausweiskontrollen - zum Beispiel an Flughäfen - eingescannt werden. Quelle: Unbekannt

Eine Gesetzesänderung macht es möglich: Wer seinen zweiten oder dritten Vornamen zum Rufnamen machen will, kann dies bei seinem Standesamt offiziell vollziehen.

 
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