Das Privatleben vieler Politiker ist oft Gegenstand von Debatten. Es wird häufig publik, weil immer mal wieder gerade Spitzenpolitiker ihr Privatleben selbst öffentlich machen, es fast vermarkten. Wenn ein Gerhard Schröder zum vierten Mal heiratet, der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer ein außereheliches Kind zeugt oder Guido Westerwelle seinen Freund heiratet, dann füllen diese Meldungen die Klatschspalten. Sie sind auch Gesprächsstoff an Stammtischen oder auf der Straße. Es wird immer wieder Fälle geben, in denen Prominente ihr Privatleben politisieren und - was auch in vielen Fällen nicht auszuschließen ist - im Zeichen des Stimmenfangs auch öffentlich darstellen. Und trotzdem steht Politikern, wie auch anderen kleinen und großen Prominenten, das Recht auf ein Privatleben zu. Und damit auch dessen Schutz.

So hat eine Einsendung, die vor wenigen Tagen in der Redaktion einging, keine Chance auf Veröffentlichung als Leserbrief in der Frankenpost. Der Autor gratuliert in diesem Schreiben einem Landtagsabgeordneten der Region zur Geburt seiner ersten Tochter. Und dann philosophiert der Einsender in launigen Worten darüber, ob die Geburt des Kindes in einem entfernteren Krankenhaus womöglich mit der Neuordnung des Stimmkreises in Verbindung gebracht werden könnte. Oder ob es von der Geringschätzung des heimischen Klinikums zeuge. Damit überschreitet der Autor des vermeintlichen Leserbriefes Grenzen, nicht nur die Grenze des guten Tons.

Niemand, auch kein Politiker, muss sich über derart private Dinge in den Medien befragen lassen. Die Geburt eines Kindes ist eine Privatangelegenheit einer Familie. Die Wahl des Kreißsaales auch. Lagen medizinische Gründe vor, war es die Entscheidung des begleitenden Arztes oder ist es eine Entscheidung, die allein ein Ehepaar für sich getroffen hat - alle diese Fragen müssen und dürfen nicht öffentlich diskutiert werden. Der Schutz von Privatleben und Intimsphäre des Einzelnen sind im Pressekodex verankert. Das gilt nicht nur für Artikel, die Journalisten schreiben. Auch Leserbrief-Spalten stehen nicht für Rundumschläge zur Verfügung, die die Rechte von Persönlichkeiten einschneiden oder die von unbeteiligten Dritten berühren.