Auf ein Wort Auf ein Wort

Von Kerstin Dolde, Leseranwältin Quelle: Unbekannt

Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft, das legt unter anderem das Bayerische Pressegesetz fest. Redakteure oder Mitarbeiter von Zeitschriften und Zeitungen können dieses Recht gegenüber dem Behördenleiter und den von ihm Beauftragten geltend machen.

 
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