Auf ein Wort Auf ein Wort
Redaktion 02.04.2014 - 00:00 Uhr
Presserecht ist Landesrecht. So regelt Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes die Auskunftspflicht von Behörden. Darin heißt es: "Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft.
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