Auf ein Wort Auf ein Wort

Von Kerstin Dolde, Leseranwältin Quelle: Unbekannt

Presserecht ist Landesrecht. So regelt Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes die Auskunftspflicht von Behörden. Darin heißt es: "Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft.

 
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