Frage des Tages Die Sache mit dem Farbwunsch

Erst die Tapete prüfen, dann streichen. Nur so erhält man ein schönes Ergebnis. Foto: Jens Büttner/dpa

Hat der Mieter in Sachen Schönheitsreparaturen das letzte Wort? Ja. Auch dann, wenn der Vermieter in der Pflicht ist, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Wie kann das sein? Vermieter übertragen Schönheitsreparaturen oft auf ihre Mieter.

 
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