Frage des Tages Die Sache mit dem Unterschied

Nachträge im Testament können auch nicht unterschrieben wirksam sein. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Leser möchte den Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag wissen. Wir fragen bei der Bundesnotarkammer nach.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.