Frage des Tages Die Sache mit dem Urteil zur Räumpflicht

Des einen Freud, des anderen Leid: Schneeräumen war nach den heftigen Schneefällen während der Nacht angesagt. Foto: AGO

Ein Mieter ist schwerbehindert und muss, um seiner Räumpflicht nachzukommen, einen Dienst beauftragen. Jetzt hat er von einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg gehört, wonach in einem ähnlichen Fall der Vermieter für den Räumdienst zahlen musste.

 
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