Frage des Tages Die Sache mit dem Urteil zur Räumpflicht
Redaktion 14.11.2013 - 00:00 Uhr
Ein Mieter ist schwerbehindert und muss, um seiner Räumpflicht nachzukommen, einen Dienst beauftragen. Jetzt hat er von einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg gehört, wonach in einem ähnlichen Fall der Vermieter für den Räumdienst zahlen musste.
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