Frage des Tages Die Sache mit dem Wegerecht

Hurra, es schneit! Doch wer greift zur Schneeschaufel? Laut einer forsa-Umfrage glauben 34 Prozent der Deutschen, dass die Räumpflicht beim Mieter liegt. 59 Prozent sind der Meinung: Schneeschippen und streuen muss der Vermieter oder Eigentümer. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, informiert über Pflichten und gibt Tipps, wie man sich gegen eventuelle Folgeschäden von Schnee und Eis absichern kann. Abdruck nur in direktem Zusammenhang mit CosmosDirekt und unter Angabe des Bildnachweises gestattet. Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. +++ Winter; Schnee; Eis; Glatt; Glätte; Mieter; Eisbahn; Winterdienst; Streugut; Streusand; Streukies; Winterprävention; Unfall; Risiko; Sturz; Sicherheit; Pflichten; Schippen; Schneeschaufel; Folgeschäden +++ Weiterer Text über OTS und www.presseportal.de/pm/63229 / Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CosmosDirekt/Thinkstock_iStockphoto_Eszter Szepessy_Schneeschnippen" Foto: Thinkstock_iStockphoto_Eszter Sz

Eine Leserin hat ein Grundstück. Der Nachbar hat dafür ein Wegerecht, das ihm erlaubt, das Grundstück der Frau zu befahren und zu betreten, um zum eigenen Grundstück zu gelangen.

 
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